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auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
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Parkraumbewirtschaftung
Meldungsnummer | 184/2022 |
Erstellt am | 27.04.2022 um 09:24 Uhr |
Kategorie |
Verkehrsrecht, Parken (Beschilderungen)
|
Standort |
Maria-Theresien-Straße 18 6020 Innsbruck |
Status | Erledigt |
Kommentare | 1 Kommentar |
Erledigt am | 27.04.2022 |
Dauer | 0 Stunden |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Vemehrt fallen mir Pkws mit ausländischen Kennzeichen auf (D,I), welche eine Anwohnerparkkarte besitzen. Lt. meinen Informationen ist ein Hauptwohnsitz in Innsbruck Voraussetzung und damit ja die Ummeldepflicht des Kfzs innerhalb eines Monats. Wie ist das möglich?
KOMMENTARE
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unter folgenden, gesetzlich festgelegten, Voraussetzungen ist auf Antrag eine Anwohnerparkkarte auszustellen:
>der/die AntragstellerIn muss seinen/ihren Hauptwohnsitz in Innsbruck haben
>der/die AntragstellerIn muss selbst ZulassungsbesitzerIn oder LeasingnehmerIn des Fahrzeuges sein oder nachweisen, dass ihm/ihr ein
arbeitgebereigenes Fahrzeug auch zur Privatnutzung überlassen wird
> beim Wohnsitz darf keine private Abstellmöglichkeit vorhanden bzw. anmietbar sein.
Da der Arbeitgeber mitunter im Ausland ansässig sein kann, kann auch für Firmenfahrzeuge mit Nicht-Innsbrucker Kennzeichen, die in Österreich bzw. beim Hauptwohnsitz des Antragstellers privat genutzt werden dürfen, eine Anwohnerparkkarte ausgestellt werden.
Freundliche Grüße
Ref. Parkraumbewirtschaftung