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auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.

Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.

Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.

Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!

Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Parkraumbewirtschaftung

Meldungsnummer 184/2022
Erstellt am 27.04.2022 um 09:24 Uhr
Kategorie Verkehrsrecht, Parken (Beschilderungen)
Standort Maria-Theresien-Straße 18
6020 Innsbruck
Status Erledigt
Kommentare 1 Kommentar
Erledigt am 27.04.2022
Dauer 0 Stunden
BESCHREIBUNG
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Vemehrt fallen mir Pkws mit ausländischen Kennzeichen auf (D,I), welche eine Anwohnerparkkarte besitzen. Lt. meinen Informationen ist ein Hauptwohnsitz in Innsbruck Voraussetzung und damit ja die Ummeldepflicht des Kfzs innerhalb eines Monats. Wie ist das möglich?
KOMMENTARE
Innsbruck
Innsbruck
Kommentar erstellt am: 27.04.2022 um 10:07 Uhr
Titel: AW: Parkraumbewirtschaftung
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Sehr geehrte Bürgerin,

unter folgenden, gesetzlich festgelegten, Voraussetzungen ist auf Antrag eine Anwohnerparkkarte auszustellen:

>der/die AntragstellerIn muss seinen/ihren Hauptwohnsitz in Innsbruck haben
>der/die AntragstellerIn muss selbst ZulassungsbesitzerIn oder LeasingnehmerIn des Fahrzeuges sein oder nachweisen, dass ihm/ihr ein
arbeitgebereigenes Fahrzeug auch zur Privatnutzung überlassen wird
> beim Wohnsitz darf keine private Abstellmöglichkeit vorhanden bzw. anmietbar sein.

Da der Arbeitgeber mitunter im Ausland ansässig sein kann, kann auch für Firmenfahrzeuge mit Nicht-Innsbrucker Kennzeichen, die in Österreich bzw. beim Hauptwohnsitz des Antragstellers privat genutzt werden dürfen, eine Anwohnerparkkarte ausgestellt werden.

Freundliche Grüße
Ref. Parkraumbewirtschaftung
 
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