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Parken in der Ursulinenpassage - Rückmeldung zu Bürgermeldung 794/2022

Meldungsnummer 150/2023
Erstellt am 10.03.2023 um 15:04 Uhr
Kategorie Verkehrsrecht, Parken (Beschilderungen)
Standort Ursulinenpassage
6020 Innsbruck
Status Erledigt
Kommentare 1 Kommentar
Erledigt am 05.04.2023
Dauer 25 Tage
BESCHREIBUNG
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Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich habe im letzten Jahr die Stadt mit folgender Info kontaktiert.

Immer wieder parken Autos direkt vor dem Eingang der Musikschule Innsbruck in der Ursulinenpassage. Die Passage ist meines Wissens eine reine Fussgängerpassage. Die Beschilderung ist ziemlich eindeutig. Gilt diese Beschilderung für Autos nicht?

Die Meldung ist als erledigt markiert aber es parken weiterhin Autos vor der Musikschule. Daher dieses Mal meine Frage mit der Bitte um klare Antwort.

Dürfen die Fahrzeuge dort parken? Ja oder nein?

Danke im Voraus für die eindeutige und klare Antwort.
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Kommentar erstellt am: 05.04.2023 um 09:27 Uhr
Titel: AW: Parken in der Ursulinenpassage - Rückmeldung zu Bürgermeldung 794/2022
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Sehr geehrte Damen und Herren!

nach Rücksprache mit dem Referat Parkraumbewirtschaftung kann ich Ihnen folgendes mitteilen.

"Bei der Ursulinenpassage handelt es sich um Privatgrund und Parken auf Privatgrund fällt nicht in unseren Zuständigkeitsbereich."

Ich hoffe damit ist ihre Frage geklärt. Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne bei mir telefonisch melden.

Mit musikalischen Grüßen

Wolfram Rosenberger
 
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