Guten Tag,
auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
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Parken in der Ursulinenpassage - Rückmeldung zu Bürgermeldung 794/2022
Meldungsnummer | 150/2023 |
Erstellt am | 10.03.2023 um 15:04 Uhr |
Kategorie |
Verkehrsrecht, Parken (Beschilderungen)
|
Standort |
Ursulinenpassage 6020 Innsbruck |
Status | Erledigt |
Kommentare | 1 Kommentar |
Erledigt am | 05.04.2023 |
Dauer | 25 Tage |
BESCHREIBUNG
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1 bewerten)
von 5 (
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe im letzten Jahr die Stadt mit folgender Info kontaktiert.
Immer wieder parken Autos direkt vor dem Eingang der Musikschule Innsbruck in der Ursulinenpassage. Die Passage ist meines Wissens eine reine Fussgängerpassage. Die Beschilderung ist ziemlich eindeutig. Gilt diese Beschilderung für Autos nicht?
Die Meldung ist als erledigt markiert aber es parken weiterhin Autos vor der Musikschule. Daher dieses Mal meine Frage mit der Bitte um klare Antwort.
Dürfen die Fahrzeuge dort parken? Ja oder nein?
Danke im Voraus für die eindeutige und klare Antwort.
Ich habe im letzten Jahr die Stadt mit folgender Info kontaktiert.
Immer wieder parken Autos direkt vor dem Eingang der Musikschule Innsbruck in der Ursulinenpassage. Die Passage ist meines Wissens eine reine Fussgängerpassage. Die Beschilderung ist ziemlich eindeutig. Gilt diese Beschilderung für Autos nicht?
Die Meldung ist als erledigt markiert aber es parken weiterhin Autos vor der Musikschule. Daher dieses Mal meine Frage mit der Bitte um klare Antwort.
Dürfen die Fahrzeuge dort parken? Ja oder nein?
Danke im Voraus für die eindeutige und klare Antwort.
KOMMENTARE
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nach Rücksprache mit dem Referat Parkraumbewirtschaftung kann ich Ihnen folgendes mitteilen.
"Bei der Ursulinenpassage handelt es sich um Privatgrund und Parken auf Privatgrund fällt nicht in unseren Zuständigkeitsbereich."
Ich hoffe damit ist ihre Frage geklärt. Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne bei mir telefonisch melden.
Mit musikalischen Grüßen
Wolfram Rosenberger