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New Orleans Brücke für einspurige Fahrzeuge öffnen

Meldungsnummer 237/2023
Erstellt am 20.04.2023 um 15:38 Uhr
Kategorie Verkehrsrecht, Parken (Beschilderungen)
Standort Archenweg
6020 Innsbruck
Status Erledigt
Kommentare 3 Kommentare
Erledigt am 25.04.2023
Dauer 4 Tage
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Guten Tag,
wäre es vielleicht möglich darüber nachzudenken die New-Orleans-Brücke am Baggersee neben dem öffentlichem Verkehr auch für einspurige Fahrzeuge zu öffnen?
Danke J.Klotz
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Kommentar erstellt am: 21.04.2023 um 22:22 Uhr
Titel: AW: New Orleans Brücke für einspurige Fahrzeuge öffnen
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Bitte auf KEINEN Fall dass allgemeine Fahrverbot „aufweichen“! Es gibt absolut keinen Grund dafür!
 
Innsbruck
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Kommentar erstellt am: 25.04.2023 um 14:07 Uhr
Titel: AW: New Orleans Brücke für einspurige Fahrzeuge öffnen
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Sehr geehrte,

die New-Orleans-Brücke stellt die Verbindung des orografisch linken Innufers (Inntalradweg) mit dem Baggersee für Fußgänger und Radfahrer dar.
Der zulässige Kfz-Verkehr benötigt einen Schlüssel zur Öffnung des Schrankens.
Gehweg und Radweg sind baulich von der Farhbahn für Kfz getrennt.
Aufgrund des Schrankens könnten einspurige Kfz die Fahrbahn nur über den Gehsteig oder Radweg erreichen.
Aufgrund der starken Fußgänger- und Radfahrerfrequenzen über die Brücke ist eine Öffnung für Verkehrs nicht angedacht.
Das Befahren des Gehweges bzw. Radweges mit Kraftfahrzeugen ist nicht erlaubt und soll auch nicht erlaubt werden.
Daher kann der Öffnung für einspurige Kraftfahrzeuge auch aus Sicht des Straßenverwalters nicht zugestimmt werden.

Freundliche Grüße

Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht
 
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Kommentar erstellt am: 25.04.2023 um 18:50 Uhr
Titel: AW: New Orleans Brücke für einspurige Fahrzeuge öffnen
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Dann sollte das aber auch überwacht werden.
Es fahren etliche kraftfahrzeuge (rettung, grünpflege, traktoren, polizei, straßenerhalter,... über den Radweg neben dem schranken
 
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