Guten Tag,
auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
Zurück zur Startseite
Motorräder
Meldungsnummer | 258/2022 |
Erstellt am | 30.05.2022 um 11:28 Uhr |
Kategorie |
Verkehrsrecht, Parken (Beschilderungen)
|
Standort |
Peter Mayr Str. 6020 Innsbruck |
Status | Erledigt |
Kommentare | 3 Kommentare |
Erledigt am | 14.06.2022 |
Dauer | 14 Tage |
BESCHREIBUNG
Meldung bewerten:
0 Bewertungen)
von 5 (
Die Parkraumsituation ist recht angespannt.
Seit einigen Wochen stehen 2 Motorräder auf den Parkflächen und blockieren, wenn es ungünstig läuft, 2 Autoparkplätze. Die Motorräder werden kaum bewegt, wie man auch an der Abdeckplane vermuten kann. Ich habe einen Straßenbewirtschaftungskontrolleur gefragt, die Motorräder sind korrekt abgestellt.
Selbstverständlich habe ich großes Verständnis, dass auch andere Fortbewegungsmittel genutzt werden. Aber kann man nicht, zur Freude von allen, extra Motorradabstellmöglichkeiten schaffen? Zum Beispiel Ecke Freisingstr, vor die Fahrradabstellplätze, die parallel zur Straße sind?
Seit einigen Wochen stehen 2 Motorräder auf den Parkflächen und blockieren, wenn es ungünstig läuft, 2 Autoparkplätze. Die Motorräder werden kaum bewegt, wie man auch an der Abdeckplane vermuten kann. Ich habe einen Straßenbewirtschaftungskontrolleur gefragt, die Motorräder sind korrekt abgestellt.
Selbstverständlich habe ich großes Verständnis, dass auch andere Fortbewegungsmittel genutzt werden. Aber kann man nicht, zur Freude von allen, extra Motorradabstellmöglichkeiten schaffen? Zum Beispiel Ecke Freisingstr, vor die Fahrradabstellplätze, die parallel zur Straße sind?
KOMMENTARE
Sehr geehrte Frau Kröß Tunner,
nachdem auch hier der Fehler unterlaufen ist, wurde dieser behoben.
Mit freundlichem Gruß
Juliane
nachdem auch hier der Fehler unterlaufen ist, wurde dieser behoben.
Mit freundlichem Gruß
Juliane
Sehr geehrte,
öffentliche Parkflächen können von jedermann unter den gleichen Bedingungen benützt werden.
Hinsichtlich des Abstellens von einspurigen Fahrzeugen normiert die Straßenverkehrsordnung, dass solche Fahrzeuge am Fahrbahnrand „platzsparend“ aufzustellen sind. Dass dabei in der Praxis durch einen entsprechenden Stellplatzumschlag immer wieder "Lücken" entstehen, die für mehrspurige Kfz nicht nutzbar sind liegt in der Natur der Sache, wobei angemerkt wird, dass solche Situationen durchaus auch beim Abstellen mehrspuriger Fahrzeuge auftreten (etwa durch das Abstellen und das anschließende Wegfahren verschieden langer Fahrzeuge in Längsparkspuren oder auch beim Abstellen mehrspuriger Fahrzeuge in Schrägparkspuren).
Dort, wo aufgrund typischer „Verkehrserreger“ (etwa im Bereich höherer Schulen) ein deutlich verstärktes Parkaufkommen einspuriger Kraftfahrzeuge zu verzeichnen ist, hat die Verkehrsbehörde durch Verordnung entsprechender Haltebeschränkungen („Halten und Parken verboten – ausgenommen einspurige Kraftfahrzeuge“) das „platzsparende“ Abstellen solcher Fahrzeuge – und zwar innerhalb von durch Verordnung für das Abstellen dieser Fahrzeuge frei gehaltenen Bereichen – sichergestellt.
In dem von Ihnen markierten Bereich (in Kliniknähe) sind bereits Stellplätze für einspurige Kfz in der Kaiser-Josef-Straße und der Innerkoflerstraße ausgewiesen.
Freundliche Grüße
Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht
öffentliche Parkflächen können von jedermann unter den gleichen Bedingungen benützt werden.
Hinsichtlich des Abstellens von einspurigen Fahrzeugen normiert die Straßenverkehrsordnung, dass solche Fahrzeuge am Fahrbahnrand „platzsparend“ aufzustellen sind. Dass dabei in der Praxis durch einen entsprechenden Stellplatzumschlag immer wieder "Lücken" entstehen, die für mehrspurige Kfz nicht nutzbar sind liegt in der Natur der Sache, wobei angemerkt wird, dass solche Situationen durchaus auch beim Abstellen mehrspuriger Fahrzeuge auftreten (etwa durch das Abstellen und das anschließende Wegfahren verschieden langer Fahrzeuge in Längsparkspuren oder auch beim Abstellen mehrspuriger Fahrzeuge in Schrägparkspuren).
Dort, wo aufgrund typischer „Verkehrserreger“ (etwa im Bereich höherer Schulen) ein deutlich verstärktes Parkaufkommen einspuriger Kraftfahrzeuge zu verzeichnen ist, hat die Verkehrsbehörde durch Verordnung entsprechender Haltebeschränkungen („Halten und Parken verboten – ausgenommen einspurige Kraftfahrzeuge“) das „platzsparende“ Abstellen solcher Fahrzeuge – und zwar innerhalb von durch Verordnung für das Abstellen dieser Fahrzeuge frei gehaltenen Bereichen – sichergestellt.
In dem von Ihnen markierten Bereich (in Kliniknähe) sind bereits Stellplätze für einspurige Kfz in der Kaiser-Josef-Straße und der Innerkoflerstraße ausgewiesen.
Freundliche Grüße
Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht
0 von 5 (0 Bewertungen)
Danke für Deine Bewertung!
Du hast diese Meldung bereits bewertet, du kannst nur einmal abstimmen!
Ihre Bewertung wurde geändert!
Sie haben über www.buergermeldungen.com eine Meldung veröffentlicht. Allerdings haben Sie sich laut den AGB nicht ordnungsgemäß angemeldet. Ich ersuche Sie daher, Ihre Daten zu vervollständigen (Familienname und Hausnummer).
Herzlichen Dank und beste Grüße
Sabine Kröß-Tunner
Stadtmagistrat Innsbruck
Bürgerservice