Guten Tag,
auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Möglichkeit einer “Spielstraße”
Meldungsnummer | 190/2022 |
Erstellt am | 29.04.2022 um 13:44 Uhr |
Kategorie |
Verkehrsrecht, Parken (Beschilderungen)
|
Standort |
Gerhild-Diesner-Straße 6020 Innsbruck |
Status | Erledigt |
Kommentare | 2 Kommentare |
Erledigt am | 11.05.2022 |
Dauer | 11 Tage |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Sehr geehrte Damen und Herren,
Da die angegebene Straße eine Sackgasse ist und sowieso abgewertet ist gegenüber der ArzlerStrasse, besteht die Möglichkeit aufgrund der immer größer werdenden Anzahl an Kleinkindern in der Gerhild Diesner Straße dass man diese als Spielstraße “abwertet” bzw. für die Kinder dementsprechend aufwertet?
Danke für die Rückmeldung
Da die angegebene Straße eine Sackgasse ist und sowieso abgewertet ist gegenüber der ArzlerStrasse, besteht die Möglichkeit aufgrund der immer größer werdenden Anzahl an Kleinkindern in der Gerhild Diesner Straße dass man diese als Spielstraße “abwertet” bzw. für die Kinder dementsprechend aufwertet?
Danke für die Rückmeldung
KOMMENTARE
Unabhängig von dieser Entscheidung welche natürlich zu respektieren ist. Könnte mir diejenige Person bitte Auskunft geben welche Grünflächen gemeint sind? Ich kenne die ganze Gerhild-Diesner-Straße keine einzige öffentliche Grünfläche.
5 von 5 (1 bewerten)
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Straßen können zu Wohnstraßen erklärt werden, wenn es die Sicherheit, Leichtigkeit oder Flüssigkeit des Verkehrs, insbesondere des Fußgängerverkehrs, die Entflechtung des Verkehrs oder die Lage, Widmung oder Beschaffenheit eines Gebäudes oder Gebietes erfordert. In einer solchen Wohnstraße ist der Fahrzeugverkehr verboten; ausgenommen davon sind der Fahrradverkehr, das Befahren mit Fahrzeugen des Straßendienstes, der Müllabfuhr, des öffentlichen Sicherheitsdienstes und der Feuerwehr in Ausübung des Dienstes sowie das Befahren zum Zwecke des Zu- und Abfahrens. In Wohnstraßen ist auch das Betreten der Fahrbahn und das Spielen gestattet. Beim Ausfahren aus einer Wohnstraße ist dem außerhalb der Wohnstraße fließenden Verkehr Vorrang zu geben.
In der Gerhild-Diesner-Straße sind Grünflächen um die bestehenden Gebäude vorhanden. Eine Verkehrsreduktion wird wird aufgrund der Sackgasse nicht erfolgen. Aufgrund dieser örtlichen Gegebenheiten, wird aus verkehrsrechtlicher Sicht keine Notwendigkeit gesehen hier das Spielen auf der Straße zu gestatten.
Freundliche Grüße
Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht