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Möglichkeit einer “Spielstraße”

Meldungsnummer 190/2022
Erstellt am 29.04.2022 um 13:44 Uhr
Kategorie Verkehrsrecht, Parken (Beschilderungen)
Standort Gerhild-Diesner-Straße
6020 Innsbruck
Status Erledigt
Kommentare 2 Kommentare
Erledigt am 11.05.2022
Dauer 11 Tage
BESCHREIBUNG
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Da die angegebene Straße eine Sackgasse ist und sowieso abgewertet ist gegenüber der ArzlerStrasse, besteht die Möglichkeit aufgrund der immer größer werdenden Anzahl an Kleinkindern in der Gerhild Diesner Straße dass man diese als Spielstraße “abwertet” bzw. für die Kinder dementsprechend aufwertet?

Danke für die Rückmeldung
KOMMENTARE
Innsbruck
Innsbruck
Kommentar erstellt am: 11.05.2022 um 10:26 Uhr
Titel: AW: Möglichkeit einer “Spielstraße”
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Sehr geehrte,

Straßen können zu Wohnstraßen erklärt werden, wenn es die Sicherheit, Leichtigkeit oder Flüssigkeit des Verkehrs, insbesondere des Fußgängerverkehrs, die Entflechtung des Verkehrs oder die Lage, Widmung oder Beschaffenheit eines Gebäudes oder Gebietes erfordert. In einer solchen Wohnstraße ist der Fahrzeugverkehr verboten; ausgenommen davon sind der Fahrradverkehr, das Befahren mit Fahrzeugen des Straßendienstes, der Müllabfuhr, des öffentlichen Sicherheitsdienstes und der Feuerwehr in Ausübung des Dienstes sowie das Befahren zum Zwecke des Zu- und Abfahrens. In Wohnstraßen ist auch das Betreten der Fahrbahn und das Spielen gestattet. Beim Ausfahren aus einer Wohnstraße ist dem außerhalb der Wohnstraße fließenden Verkehr Vorrang zu geben.

In der Gerhild-Diesner-Straße sind Grünflächen um die bestehenden Gebäude vorhanden. Eine Verkehrsreduktion wird wird aufgrund der Sackgasse nicht erfolgen. Aufgrund dieser örtlichen Gegebenheiten, wird aus verkehrsrechtlicher Sicht keine Notwendigkeit gesehen hier das Spielen auf der Straße zu gestatten.

Freundliche Grüße

Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht
 
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VerfasserIn der Meldung
Kommentar erstellt am: 12.05.2022 um 07:33 Uhr
Titel: AW: Möglichkeit einer “Spielstraße”
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Unabhängig von dieser Entscheidung welche natürlich zu respektieren ist. Könnte mir diejenige Person bitte Auskunft geben welche Grünflächen gemeint sind? Ich kenne die ganze Gerhild-Diesner-Straße keine einzige öffentliche Grünfläche.
 
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