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auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.

Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.

Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.

Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!

Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Meldung 281/22 und verherige

Meldungsnummer 308/2022
Erstellt am 18.06.2022 um 18:41 Uhr
Kategorie Verkehrsrecht, Parken (Beschilderungen)
Standort Franziskanerplatz
6020 Innsbruck
Status Erledigt
Kommentare 6 Kommentare
Erledigt am 11.07.2022
Dauer 22 Tage
BESCHREIBUNG
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Kommentar erstellt am: 18.06.2022 um 22:51 Uhr
Titel: AW: Meldung 281/22 und verherige
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was erwarten sie? meine meldung wg halteverboten bei der messe wird ebenfalls ganz offensichtlich ignoriert und nicht beantwortet!!!
 
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Kommentar erstellt am: 18.06.2022 um 23:32 Uhr
Titel: AW: Meldung 281/22 und verherige
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Kommentar erstellt am: 19.06.2022 um 11:33 Uhr
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Weil, sich dieser Sache anzunehmen sicher unangenehm und zeitaufwändig ist. Anscheinend haben ALLE Angst davor, in ein "Wespennest" zu stechen. Ich nehme mal an, es gibt mehrere solche Situationen in Innsbruck. Und wenn man EINER nachgeht, darf man auch die anderen nicht vernachlässigen. Könnte ja in Arbeit ausarten! Da sehen wir mal, was man von unseren Behörden halten kann!
 
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Innsbruck
Kommentar erstellt am: 20.06.2022 um 09:15 Uhr
Titel: AW: Meldung 281/22 und verherige
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Sehr geehrter Herr R.,
ich habe Ihre Meldung erhalten. Ich habe sie an die zuständige Referentin Mag. Doris Stefanon, Referat für Straßenverkehr und Straßenrecht, Tel. Nr. +43 512 5360 4300, post.verkehrsrecht@innsbruck.gv.at, weiter geleitet. Sie wird mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Beste Grüße
Sabine Kröß-Tunner
Stadtmagistrat Innsbruck
Bürgerservice
 
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VerfasserIn der Meldung
Kommentar erstellt am: 05.07.2022 um 10:52 Uhr
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Ich warte seit 10.05.2022 auf eine Rückmeldung
 
Innsbruck
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Kommentar erstellt am: 11.07.2022 um 15:02 Uhr
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Sehr geehrte,

für die Benützung von Straßen zu verkehrsfremden Zwecken wie z.B. durch Waren- und Werbeständer, Gastgärten, etc. ist eine verkehrsrechtliche Bewilligung erforderlich, welche nach den gesetzlichen Vorgaben erteilt oder nicht erteilt wird.
Die zuständigen Stellen kontrollieren die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und ahnden die Nichteinhaltung auch regelmäßig.
Sollten die entsprechenden Bewilligungen nicht vorhanden sein, werden die gesetzlich vorgesehenen weiteren Verfahren eingeleitet und abgewickelt.
Nähere Auskünfte dürfen über dieses Portal nicht erteilt werden.
In den oben angeführten Verfahren haben auch Personen, welche allfällige Rechtswidrigkeiten anzeigen keine Parteistellung, weshalb keine Auskünfte zu diesen Verfahren erteilt werden dürfen.

Freundliche Grüße
Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht
 
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