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Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.

Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.

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Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Ladezone Claudiastraße 4

Meldungsnummer 153/2021
Erstellt am 10.03.2021 um 11:10 Uhr
Kategorie Verkehrsrecht, Parken (Beschilderungen)
Standort Claudiastraße 4
6020 Innsbruck
Status Erledigt
Kommentare 1 Kommentar
Erledigt am 11.03.2021
Dauer 1 Tag
BESCHREIBUNG
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Vor dem Haus Claudiastraße 4 wurde eine Ladezone eingerichtet, 2 Parkplätze stehen somit Montag bis Freitag untertags sowie Samstags Vormittag nicht mehr den AnwohnerInnen mit Anwohnerparkkarte zur Verfügung. Für welchen Betrieb wurde diese Ladezone eingerichtet bzw. welchen Zweck soll diese Ladezone erfüllen? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um eine Ladezone errichten (lassen) zu können? Wer hat diese Ladezone beantragt? Wie genau ist eine Ladetätigkeit definiert und warum braucht es dafür 2 Parkplätze?
KOMMENTARE
Innsbruck
Innsbruck
Kommentar erstellt am: 11.03.2021 um 13:34 Uhr
Titel: AW: Ladezone Claudiastraße 4
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Sehr geehrte,

Ladezonen können von jedermann zum Zwecke von Ladetätigkeiten benutzt werden, von Betrieben ebenso wie von Umzugsunternehmen oder auch Privaten die Ladetätigkleiten durchführen müssen.
Eine Ladezone wird nicht exklusiv für einen bestimmten Betrieb verordnet.
Als Ladetätigkeit wird das Beladen und Entladen von Fahrzeugen sowie das Abschlauchen von Flüssigkeiten aus Fahrzeugen oder in Fahrzeuge bezeichnet.
Für Ladetätigkeiten wird oft mehr Paltz benötigt, da diese teilweise mit größreren Fahrzeugen durchgeführt werden (müssen).
Ladezonen wie auch alle anderen straßenverkehrsrechtlichen Verordnungen werden nach Durchführung des gesetzlich vorgesehenen Ermittlungs- und Anhörungsverfahrens und nach dessen positiven Ausgang, verordnet.

Freundliche Grüße

Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht
 
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