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Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.

Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.

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LKW Verkehr (30t) in Finkenbergweg (max. 3t)

Meldungsnummer 355/2022
Erstellt am 05.07.2022 um 09:49 Uhr
Kategorie Verkehrsrecht, Parken (Beschilderungen)
Standort Finkenbergweg
6020 Innsbruck
Status Erledigt
Kommentare 1 Kommentar
Erledigt am 03.10.2022
Dauer 90 Tage
BESCHREIBUNG
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Seit dem 27.06.2022 ist vermehrt LKW Verkehr im Finkenbergweg wahrzunehmen. Anfangs waren es 5-6 LKW pro Tag. Mittlerweile sind es nur noch 2-3 pro Tag.

Der Finkenbergweg ist auf maximal 3 Tonnen Fahrzeuggewicht begrenzt, was 25 und 30 Tonner nicht daran zu hindern scheint, hier durchzufahren.
Es handelt sich ausschließlich um Baustellenfahrzeuge bzw. Fahrzeuge mit Baustellenmaterial.

Es befindet sich aktuell keine Baustelle im Finkenbergweg selbst, welche diese Durchfahrten erzwingen. Eine Baustelle im Karmelweg hat eine andere mögliche Zufahrt. Aktuell ist die Josef-Schraffl-Straße ab der Mühlauer Klamm bis nach Arzl zusätzlich temporär auf maximal 7,5t begrenzt.
KOMMENTARE
Innsbruck
Innsbruck
Kommentar erstellt am: 03.10.2022 um 09:55 Uhr
Titel: AW: LKW Verkehr (30t) in Finkenbergweg (max. 3t)
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Sehr geehrte,

Ausnahmen von Tonnagebeschränkungen sind bewilligungspflichtig.
Vor Erteilung einer allfälligen Bewilligung muss unter anderem von einem Sachverständigen geprüft werden, ob die jeweilige Straße einer höheren Belastung standhält.
Auch wird - gerade bei Baustellen - die erforderliche Fahrroute geprüft.
Die Bewilligungen werden individuell ausgestellt und müssen mitgeführt werden.

Nicht ausgeschlossen werden kann, dass Tonnagebeschränkungen manchmal missachtet werden und keine entsprechenden Ausnahmebewilligungen vorhanden sind.

Freundliche Grüße

Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht
 
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