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Kurzparkzonen Innsbruck

Meldungsnummer 405/2022
Erstellt am 18.07.2022 um 13:27 Uhr
Kategorie Verkehrsrecht, Parken (Beschilderungen)
Standort Maria-Theresien-Straße 18
6020 Innsbruck
Status Erledigt
Kommentare 9 Kommentare
Erledigt am 19.07.2022
Dauer 18 Stunden
BESCHREIBUNG
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Ein Straßenaufsichtsorgan sagte heute zu meiner Frau dass die 10 Minuten frei vor dem bezahlten Parkvorgang keine Gültigkeit mehr hätten. Man dürfe nur mehr direkt zum Automaten gehen! Dann beobachtete er sie, ob sie auch wirklich wegfährt. Ist das wirklich die nächste Stufe zum Abzocken der Autofahrer in Innsbruck? Wenn diese Aussage stimmt gehört sie auch dementsprechend kommuniziert, wenn aber nicht dann bitte ich um sofortige Klärung mit diesen Mitarbeitern!
KOMMENTARE
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Kommentar erstellt am: 19.07.2022 um 08:22 Uhr
Titel: AW: Kurzparkzonen Innsbruck
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Sehr geehrter Bürger,

die Stadt Innsbruck erhebt eine Abgabe für das Parken von mehrspurigen Kraftfahrzeugen (=Parkabgabe).

Als "Parken" gilt das Stehenlassen des Fahrzeuges, das nicht durch die Verkehrslage oder sonstige wichtige Umstände erzwungen ist, für mehr als zehn Minuten.

"Halten" ist nach dem Gesetz eine nicht durch die Verkehrslage oder durch sonstige wichtige Umstände erzwungene Fahrtunterbrechung bis zu zehn Minuten oder für die Dauer einer Ladetätigkeit. Für das Halten eines Fahrzeuges ist keine Parkgebühr zu entrichten.

Wird das Fahrzeug geparkt (also länger als zehn Minuten stehengelassen), ist ab der ersten Minute die Parkgebühr zu entrichten.

Freundliche Grüße
Ref. Parkraumbewirtschaftung
 
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Kommentar erstellt am: 19.07.2022 um 10:09 Uhr
Titel: AW: AW: Kurzparkzonen Innsbruck
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Danke für die Info. Genau diese 10 Minuten die in ihrer Antwort angesprochen wurden, wurden von diesem Straßenaufsichtsorgan als nicht mehr gültig erklärt. Er sagte man müsse sofort nach stehenbleiben einen Automaten aufsuchen und sofort bezahlen. Bitte um Aufklärung der gültigen Rechtsvorschriften mit diesem und wahrscheinlich auch allen Mitarbeitern.
 
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Kommentar erstellt am: 19.07.2022 um 10:46 Uhr
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Sehr geehrter Bürger,

wie bereits ausgeführt, liegt beim Abstellen des Fahrzeuges, das länger als zehn Minuten dauert, ein (gebührenpflichtiger) Parkvorgang ab der ersten Minute des Abstellens vor. Es handelt sich nicht um zehn Minuten (gebührenfrei) Halten und dann ab Minute elf Parken, sondern mit Beginn des Abstellens um gebührenpflichtiges Parken.

Ein "Halten" liegt nur dann vor, wenn die Fahrtunterbrechung max. zehn Minuten beträgt.
Die Auskunft des Überwachungsorgans war richtig und es handelt sich auch nicht um eine neue Regelung.

Freundliche Grüße
Martina Norz
 
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Kommentar erstellt am: 20.07.2022 um 09:39 Uhr
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Wie soll nun das Kontrollorgan in den ersten 10 Minuten erkennen ob ein Auto "haltet" oder "parkt" ?
Dass ab der 11. Minuten rückwirkend die ersten 10 Minuten dann auch als Parken gelten ist ja OK, aber dann müssen doch immer erst die 10 Mintuen abgewartet werde bevor gestraft werden darf. Aslo ist die Aussage des Kontrollorgans nicht korrekt. Aber natürlich dürfte er bei einem gerade abgestellten Auto einfach exakt 10 Minuten daneben stehen und ab der 11. Minuten den Zettel dran hängen, vorher nicht!
 
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Kommentar erstellt am: 20.07.2022 um 10:23 Uhr
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Genau das ist mein Ansicht.
 
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Kommentar erstellt am: 20.07.2022 um 23:53 Uhr
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"Halten ist nach dem Gesetz eine nicht durch die Verkehrslage oder durch sonstige wichtige Umstände (Schwindel, Herzinfarkt, Auto kaputt etc.) erzwungene Fahrtunterbrechung bis zu zehn Minuten oder für die Dauer einer Ladetätigkeit. Dahingehend ist das Parken das Stehenlassen eines Fahrzeuges für eine längere Zeitdauer als zum Halten."

So steht es beim ÖAMTC und so wurde es zumindest mir auch in der Schulung für diese Art Arbeit beigebracht. Das die 10 Minuten (die das Straßenaufsichtsorgan warten muss, nach Sichtung und Eintragung ins Dienstgerät) nichts passiert ist klar. Dennoch wurde von uns bzw. vielen Arbeitskollegen immer kommuniziert das diese 10 Minuten zum beschaffen eines Parkscheines oder Aktivierung des Handyparkens bzw. des einstellen des Smartpark Gerätes gedacht ist. Nicht um irgendwo schnell hin zu spurten und Sachen zu erledigen / oder auf eine Person zu warten die z.B. einen Termin hat und abgeholt wird. Weil dann dauert es doch länger und beide Personen (FahrerIn und Aufsichtsorgan) haben den Stress durch eine Diskussion weil es doch ein Mandat gab.
 
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Kommentar erstellt am: 21.07.2022 um 11:41 Uhr
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Eigentlich schon lustig dass in anderen Österreichischen Städten ein eigener 10 Minuten Gratisparkschein lösbar ist, oder in Graz die 10 Minuten vor und nach dem bezahlten Parken gültig sind, und noch andere es einfach 10 Minuten Gratisparken nennen. Und niemand muss dort einen Herzinfarkt haben und dies zu lukrieren.
Nur Innsbruck ist wieder Mal anders. Aber auch das wird sich zeitnah ändern.
 
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Kommentar erstellt am: 21.07.2022 um 15:59 Uhr
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Und abgesehen davon dass man immer verpflichtet ist eine halbe Stunde zu zahlen und dann dort vielleicht nur 10 Minuten steht von dem ist nie die Rede.
 
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Kommentar erstellt am: 25.07.2022 um 23:03 Uhr
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Gut da bin ich auch kein Freund von. Und ich danke jedes mal dafür das ich in Innsbruck kein Auto brauche. Alle Stadtteile sind für mich in 15 Minuten erreichbar per Öffis. Nur die Leute die die Mandate ausstellen können nun mal auch nichts dafür. Sind halt angestellt, die Stadt gibt den Auftrag und diese Leute gehen halt einer normalen Arbeit mit "normalen" Vorgaben nach. Arbeit wie jede andere halt, würde ich sagen. Und bevor jetzt jemand sagt: "ja dann kann man ja auch mal den umständen entsprechend ne Ausnahme machen", was durch aus bestimmt getan wird. Aber dann brauchen diese Leute den Job nicht machen wenn Sie sich nicht an das halten was der Arbeitgeber bzw. Kunde (Stadt Innsbruck) verlangt. Und das wäre bestimmt auch nicht jedem recht. Der eine wird gestraft und der andere wird aus irgendwelchen Gründen "laufen" gelassen
 
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