Guten Tag,
auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Kreuzung Geyrstraße/Philippine-Welser-Straße
Meldungsnummer | 217/2021 |
Erstellt am | 13.04.2021 um 08:02 Uhr |
Kategorie |
Verkehrsrecht, Parken (Beschilderungen)
|
Standort |
Geyrstraße 6020 Innsbruck |
Status | Erledigt |
Kommentare | 2 Kommentare |
Erledigt am | 19.04.2021 |
Dauer | 6 Tage |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Seit der neuen Rechts-vor-Links-Regelung beobachte ich immer wieder gefährliche Situationen an dieser Kreuzung.
Autos welche von Norden kommend auf der Geyrstraße unterwegs sind sehen von rechts auf der Philippine-Welser-Straße kommende Autos erst wenn man sich auf der Kreuzung befindet. Dadurch wird man gezwungen abrupt auf der Kreuzung zu halten oder die Vorfahrt zu nehmen.
Ein Verkehrsspiegel oder eine Rückkehr zur alten Vorrang Regelung sind hier dringend notwendig.
Autos welche von Norden kommend auf der Geyrstraße unterwegs sind sehen von rechts auf der Philippine-Welser-Straße kommende Autos erst wenn man sich auf der Kreuzung befindet. Dadurch wird man gezwungen abrupt auf der Kreuzung zu halten oder die Vorfahrt zu nehmen.
Ein Verkehrsspiegel oder eine Rückkehr zur alten Vorrang Regelung sind hier dringend notwendig.
KOMMENTARE
Sehr geehrte,
in Zonen in denen eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h gilt werden nur in Ausnahmefällen besondere Vorrangregelungen an Kreuzungen getroffen. Grundsätzlich gilt an Kreuzungen in 30er- Zonen die Rechtsregel - gekennzeichnet am Boden durch sogenannte Haifischzähne.
An der gegenständlichen Kreuzung hat sich in den letzten 5 Jahren kein einziger, von der Polizei verzeichneter Verkehrsunfall ereignet.
Eine Änderung der bestehenden Regelung ist daher nicht erforderlich.
Freundliche Grüße
Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht
in Zonen in denen eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h gilt werden nur in Ausnahmefällen besondere Vorrangregelungen an Kreuzungen getroffen. Grundsätzlich gilt an Kreuzungen in 30er- Zonen die Rechtsregel - gekennzeichnet am Boden durch sogenannte Haifischzähne.
An der gegenständlichen Kreuzung hat sich in den letzten 5 Jahren kein einziger, von der Polizei verzeichneter Verkehrsunfall ereignet.
Eine Änderung der bestehenden Regelung ist daher nicht erforderlich.
Freundliche Grüße
Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht
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