Guten Tag,
auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Kreuzung Dreiheiligenstraße Meinhardstraße Höhenbeschränkung Durchfahrt Bogen
Meldungsnummer | 515/2021 |
Erstellt am | 12.08.2021 um 19:38 Uhr |
Kategorie |
Verkehrsrecht, Parken (Beschilderungen)
|
Standort |
Dreiheiligenstraße 6020 Innsbruck |
Status | Erledigt |
Kommentare | 3 Kommentare |
Erledigt am | 25.08.2021 |
Dauer | 12 Tage |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Guten Tag,
Im Bereich der Kreuzung Dreiheiligenstraße - Meinhardstraße kommt es mindestens wöchentlich, wenn nicht sogar häufiger, zur Situation, dass LKWs (meist nicht mit Innsbrucker Kennzeichen) das Schild für die Höhenbegrenzung 3,1m übersehen und Aufgrund dessen häufig den gesamten Abschnitt von der Kreuzung bis zum Bogen (mit Pfeifton im Rückwärtsgang) zurücksetzen müssen. Besonders LKW mit Anhänger verursachen dadurch längere Verkehrsbehinderungen, Ortsbusse werden dadurch aufgehalten und es entstehen brenzlige Situationen, da andere Verkehrsteilnehmer keine Rücksicht nehmen.
Es gibt zwar ein Schild, ich bitte dennoch um Überprüfung, ob dieses nicht deutlicher angebracht werden kann oder ob zusätzlich ein weiteres Schild angebracht werden kann.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Im Bereich der Kreuzung Dreiheiligenstraße - Meinhardstraße kommt es mindestens wöchentlich, wenn nicht sogar häufiger, zur Situation, dass LKWs (meist nicht mit Innsbrucker Kennzeichen) das Schild für die Höhenbegrenzung 3,1m übersehen und Aufgrund dessen häufig den gesamten Abschnitt von der Kreuzung bis zum Bogen (mit Pfeifton im Rückwärtsgang) zurücksetzen müssen. Besonders LKW mit Anhänger verursachen dadurch längere Verkehrsbehinderungen, Ortsbusse werden dadurch aufgehalten und es entstehen brenzlige Situationen, da andere Verkehrsteilnehmer keine Rücksicht nehmen.
Es gibt zwar ein Schild, ich bitte dennoch um Überprüfung, ob dieses nicht deutlicher angebracht werden kann oder ob zusätzlich ein weiteres Schild angebracht werden kann.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
KOMMENTARE
sollte nicht schon weit vor der kreuzung ein gleiches schild angebracht worden sein, gehörte das nachgeholt.
das schild von foto scheint jedenfalls zu spät auf.
das schild von foto scheint jedenfalls zu spät auf.
Sehr geehrte,
wir haben den Straßenbetrieb informiert und gebeten, das verdeckte Verkehrszeichen frei zu machen.
Betreffend eine noch deutlichere Beschilderung wird sich der Straßenverwalter die Situation ansehen.
Das bestehende Höhenbeschränkungs-Verkehrszeichen in der Dreiheiligenstraße unmittelbar nach der Kreuzung mit der Weinhartstraße ist bereits großformatiger ausgestaltet als das darunter befindliche Halte- und Parverbot.
Allenfalls kann ein weiteres Verkehrszeichen auf der linken Seite angebracht werden.
Freundliche Grüße
Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht
wir haben den Straßenbetrieb informiert und gebeten, das verdeckte Verkehrszeichen frei zu machen.
Betreffend eine noch deutlichere Beschilderung wird sich der Straßenverwalter die Situation ansehen.
Das bestehende Höhenbeschränkungs-Verkehrszeichen in der Dreiheiligenstraße unmittelbar nach der Kreuzung mit der Weinhartstraße ist bereits großformatiger ausgestaltet als das darunter befindliche Halte- und Parverbot.
Allenfalls kann ein weiteres Verkehrszeichen auf der linken Seite angebracht werden.
Freundliche Grüße
Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht
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