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Kreuzung Dreiheiligenstraße Meinhardstraße Höhenbeschränkung Durchfahrt Bogen

Meldungsnummer 515/2021
Erstellt am 12.08.2021 um 19:38 Uhr
Kategorie Verkehrsrecht, Parken (Beschilderungen)
Standort Dreiheiligenstraße
6020 Innsbruck
Status Erledigt
Kommentare 3 Kommentare
Erledigt am 25.08.2021
Dauer 12 Tage
BESCHREIBUNG
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Guten Tag,

Im Bereich der Kreuzung Dreiheiligenstraße - Meinhardstraße kommt es mindestens wöchentlich, wenn nicht sogar häufiger, zur Situation, dass LKWs (meist nicht mit Innsbrucker Kennzeichen) das Schild für die Höhenbegrenzung 3,1m übersehen und Aufgrund dessen häufig den gesamten Abschnitt von der Kreuzung bis zum Bogen (mit Pfeifton im Rückwärtsgang) zurücksetzen müssen. Besonders LKW mit Anhänger verursachen dadurch längere Verkehrsbehinderungen, Ortsbusse werden dadurch aufgehalten und es entstehen brenzlige Situationen, da andere Verkehrsteilnehmer keine Rücksicht nehmen.
Es gibt zwar ein Schild, ich bitte dennoch um Überprüfung, ob dieses nicht deutlicher angebracht werden kann oder ob zusätzlich ein weiteres Schild angebracht werden kann.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
KOMMENTARE
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VerfasserIn der Meldung
Kommentar erstellt am: 15.08.2021 um 19:43 Uhr
Titel: AW: Kreuzung Dreiheiligenstraße Meinhardstraße Höhenbeschränkung Durchfahrt Bogen
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Nachtrag: Das Schild ist durch einen Baum verdeckt.
 
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Kommentar erstellt am: 16.08.2021 um 11:30 Uhr
Titel: AW: AW: Kreuzung Dreiheiligenstraße Meinhardstraße Höhenbeschränkung Durchfahrt Bogen
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sollte nicht schon weit vor der kreuzung ein gleiches schild angebracht worden sein, gehörte das nachgeholt.
das schild von foto scheint jedenfalls zu spät auf.
 
Innsbruck
Innsbruck
Kommentar erstellt am: 25.08.2021 um 09:03 Uhr
Titel: AW: Kreuzung Dreiheiligenstraße Meinhardstraße Höhenbeschränkung Durchfahrt Bogen
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Sehr geehrte,

wir haben den Straßenbetrieb informiert und gebeten, das verdeckte Verkehrszeichen frei zu machen.
Betreffend eine noch deutlichere Beschilderung wird sich der Straßenverwalter die Situation ansehen.
Das bestehende Höhenbeschränkungs-Verkehrszeichen in der Dreiheiligenstraße unmittelbar nach der Kreuzung mit der Weinhartstraße ist bereits großformatiger ausgestaltet als das darunter befindliche Halte- und Parverbot.
Allenfalls kann ein weiteres Verkehrszeichen auf der linken Seite angebracht werden.

Freundliche Grüße

Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht
 
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