Guten Tag,
auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
Zurück zur Startseite
An dieser Kreuzung befinden sich nirgendwo zwei Fahrspuren welcher sich auf eine verjüngen. Also was soll diese Tafel an dieser Stelle?
Irreführende und Gesetzeswidrige Verkehrsbeschilderung
Meldungsnummer | 522/2021 |
Erstellt am | 16.08.2021 um 18:30 Uhr |
Kategorie |
Verkehrsrecht, Parken (Beschilderungen)
|
Standort |
Völser Straße 9 6020 Innsbruck |
Status | Erledigt |
Kommentare | 5 Kommentare |
Erledigt am | 26.08.2021 |
Dauer | 9 Tage |
BESCHREIBUNG
Meldung bewerten:
0 Bewertungen)
von 5 (
Bei der Autobahnauffahrt Innsbruck West ist die Beschilderung gesetzeswidrig und unlogisch. Abgewertete Fahrzeuge müssen immer Vorrang geben . Hier wird die Tafel " einreihen lassen " nicht gesetzeskonform eingesetzt
Ist wie auf dem Foto ersichtlich auf Innsbrucker Stadtgebiet.
Bitte um korrekte Ausführung.
Ist wie auf dem Foto ersichtlich auf Innsbrucker Stadtgebiet.
Bitte um korrekte Ausführung.
KOMMENTARE
Dieses " einreihen lassen " wird verordnet wenn 2 Spuren sich auf eine vereinen. Der von ihnen beschriebene meist kurzfristige Zustand wird immer von den Autofahrern selbst gelöst indem immer einige jemand einfahren lassen. Die Zuordnung dieser zwei Tafeln zueinander ist ungesetzlich. Es steht ja auch bei einer grünen Ampel NICHT : bitte die,welche rot haben, einfahren lassen!
10 Tage ohne irgendwelche Reaktion. Wie nennen sie das Hr. Sukopf?
Sehr geehrte,
für die Erlassung von Verordnungen auf Autobahmen ist der Bundesminsiter für Verkehr, Innovation und Technologie zuständig, damit auch für die Gegenständlichen.
Endet bei Vorhandensein von mehr als einem Fahrstreifen pro Fahrtrichtung ein Fahrstreifen, ist den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen der Wechsel auf den zunächst gelegen verbleibenden Fahrstreifen zu ermöglichen, dass diese Fahrzeuge jeweils im Wechsel einem auf dem durchgehenden Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug nachfolgen können (Reißverschlusssystem).
Bei der Bildung des Reißverschlusssystem kommt jenem Fahrzeuglenker der Vorrang (er fährt also als erster in die verengete Stelle ein) zu, der sich auf dem durchgehenden Fahrstreifen befindet bzw. dem mittels Verkehrszeichen der Vorrang eingeräumt wurde.
Im gegenständlichen Fall ist der nördliche Fahrstreifen mittels "Vorrang geben" abgewertet.
Der Fahrzeuglenker auf diesem Fahrstreifen hat daher dem Fahrzeuglenker auf dem südlichen Fahrstreifen den Vorrang einzuräumen.
In Kombination mit dem "Reißverschlusssystem" ergibt sich daher ein klare Regelung für Fahrzeuglenker!
Freundliche Grüße
Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht
für die Erlassung von Verordnungen auf Autobahmen ist der Bundesminsiter für Verkehr, Innovation und Technologie zuständig, damit auch für die Gegenständlichen.
Endet bei Vorhandensein von mehr als einem Fahrstreifen pro Fahrtrichtung ein Fahrstreifen, ist den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen der Wechsel auf den zunächst gelegen verbleibenden Fahrstreifen zu ermöglichen, dass diese Fahrzeuge jeweils im Wechsel einem auf dem durchgehenden Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug nachfolgen können (Reißverschlusssystem).
Bei der Bildung des Reißverschlusssystem kommt jenem Fahrzeuglenker der Vorrang (er fährt also als erster in die verengete Stelle ein) zu, der sich auf dem durchgehenden Fahrstreifen befindet bzw. dem mittels Verkehrszeichen der Vorrang eingeräumt wurde.
Im gegenständlichen Fall ist der nördliche Fahrstreifen mittels "Vorrang geben" abgewertet.
Der Fahrzeuglenker auf diesem Fahrstreifen hat daher dem Fahrzeuglenker auf dem südlichen Fahrstreifen den Vorrang einzuräumen.
In Kombination mit dem "Reißverschlusssystem" ergibt sich daher ein klare Regelung für Fahrzeuglenker!
Freundliche Grüße
Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht
0 von 5 (0 Bewertungen)
Danke für Deine Bewertung!
Du hast diese Meldung bereits bewertet, du kannst nur einmal abstimmen!
Ihre Bewertung wurde geändert!
sowohl rückstau auf die egger lienz straße als auch auf den innrain.
also: wie stellen sie sich die lösung vor?
vorfahrt haben kfz von der egger lienz straße und vom innrain kommende kfz warten, bis der stau sich aufgelöst hat?
einordnen lassen bedeutet wohl im fall von rückstau eine empfehlung.
im normalen verkehr hat der vom innrain kommende nachrang.
ich glaube, es gäbe in innsbruck kompliziertere verkehrssituationen bzw beschilderungen!
bin auf die antwort des amtes für verkehr & recht gespannt !