Der direkte Draht zum lokalen Ansprechpartner in Innsbruck. Herzlich willkommen
Guten Tag,

auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.

Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.

Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.

Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!

Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
Zurück zur Startseite

Information an Autofahrer bzgl. Änderung der Einbahnregelung Mentlgasse

Meldungsnummer 226/2022
Erstellt am 13.05.2022 um 12:58 Uhr
Kategorie Verkehrsrecht, Parken (Beschilderungen)
Standort Leopoldstraße Ecke Mentlgasse am Wiltener Platzl
6020 Innsbruck
Status Erledigt
Kommentare 1 Kommentar
Erledigt am 25.05.2022
Dauer 12 Tage
BESCHREIBUNG
Meldung bewerten:
  • Derzeit % von 5 Sternen.
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5

0 von 5 (0 Bewertungen)

Danke für Deine Bewertung!

Du hast diese Meldung bereits bewertet, du kannst nur einmal abstimmen!

Ihre Bewertung wurde geändert!

Sehr geehrte Damen und Herren,

ab April 2022 wurde die Einbahnregelung Mentlgasse (kommend von der Leopoldstraße konnte man auf Höhe Wiltener Platzl in die Mentlgasse einbiegen, das geht jetzt nur noch für Anrainer einiger privater Stellplätze Hausnummer 29) geändert. Leider ist das Verkehrsschild, das diese Regelung zeigt, in 3m Höhe montiert und viele Autofahrer haben von dieser Regeländerung keine Kenntnis. Immer wieder kommt es zu kritischen Situationen während des Bauernmarktes mit Kleinkindern etc., deshalb wurde diese Regelung auch so getroffen. Die Wirtschaftstreibenden und das Stadtteilzentrum versuchen zu gut es geht zu informieren, allein der Erfolg bleibt aus (ist nach einem Monat vielleicht auch noch etwas zu früh).


Ideal wäre folgende Information für die Autofahrer:

- es gibt zusätzlich ein temporär aufgestelltes bewegliches Verkehrszeichen mit Betonsockel farblich abhebend gelb-schwarz oder ähnlich markiert das bei der Einfahrt in die Mentlgasse steht und die geänderte Verkehrsregelung deutlicher anzeigt
- ein Schild mit 'Achtung Kinder' - falls es das gibt, wie haben hier rechtlich ja keine Wohn- und Spielstraße
- eventuell könnte ja mal die MÜG oder Polizeit sich am Samstag vormittag dort hinstellen und freundliche Aufklärung betreiben ohne gleich zu strafen

Vielen Dank!


Siehe auch Artikel in der TT: https://www.tt.com/artikel/30816971/zu-viel-verkehr-am-wiltener-platzl-einbahnregelung-wurde-umgedreht
KOMMENTARE
Innsbruck
Innsbruck
Kommentar erstellt am: 25.05.2022 um 15:34 Uhr
Titel: AW: Information an Autofahrer bzgl. Änderung der Einbahnregelung Mentlgasse
Kommentar bewerten:
  • Derzeit % von 5 Sternen.
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5

0 von 5 (0 Bewertungen)

Danke für Deine Bewertung!

Du hast diese Meldung bereits bewertet, du kannst nur einmal abstimmen!

Ihre Bewertung wurde geändert!

Sehr geehrte,

am 24.5.2022 wurde ein 2. Verkehrszeichen "Einfahrt verboten" - ausgenommen Radfahrer- an der westlichen Einfahrt in die Mentlgasse zur Verdeutlichung der "neuen" Verkehrsregelung aufgestellt.
Die Polizei hat mitgeteilt, dass dieser Bereich auch durch sie vermehrt überwacht wird.

Freundliche Grüße

Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht
 
Bereits registriert? | Registrieren
STANDORT DER MELDUNG
DIESE SEITE TEILEN