Der direkte Draht zum lokalen Ansprechpartner in Innsbruck. Herzlich willkommen
Guten Tag,

auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.

Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.

Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.

Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!

Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
Zurück zur Startseite

Illegales Befahren des Rad/Gehweges nördlicher Wetterherrenweg durch Kfz.

Meldungsnummer 774/2024
Erstellt am 08.07.2024 um 12:52 Uhr
Kategorie Verkehrsrecht, Parken (Beschilderungen)
Standort Wetterherrenweg 4 - 6
6020 Innsbruck
Status Neu
Kommentare 2 Kommentare
BESCHREIBUNG
Meldung bewerten:
  • Derzeit % von 5 Sternen.
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5

5 von 5 (1 bewerten)

Danke für Deine Bewertung!

Du hast diese Meldung bereits bewertet, du kannst nur einmal abstimmen!

Ihre Bewertung wurde geändert!

Sehr geehrte Damen / Herren,

leider wird mit schöner Regelmäßigkeit der nördliche Teil des Wetterherrenweges zwischen der Burgenlandstr. und der Premstraße, eindeutig beschildert als Fuß- und Radweg, von Kraftfahrzeugen aller Art (PKW, Kleintransporter, Lieferfahrzeuge) als illegale Abkürzung befahren. Mehrfach mußte ich als Fußgänger, teils mit Hund, mich schon in irgendwelche Nischen drücken oder gar komplett wieder bis zum Ende des Weges zurückgehen da ein aneinander vorbeikommen aufgrund der Breite des Weges (und der Kfz) unmöglich ist.
Es ist nunmal traurige Wahrheit, daß irgendwelche Verkehrszeichen oder aufgemalte Linien etc. kaum noch jemanden interessieren, ohne physische Barrieren wird gefahren wo es irgend geht, teilweise sogar über den Gehsteig an vorhandenen Pollern vorbei etc.

Meines Wissens waren in diesem Bereich früher sogar Poller installiert, die sind irgendwann einfach verschwunden. Angesprochene Fahrzeugfahrer zeigen keinerlei Unrechtsbewußtsein, ich bekomme Aussagen zu hören in der Art "Ich bin Anrainer, ich darf hier lang fahren". Trotz genauer Nachschau konnte ich unter dem Verkehrszeichen "Fuß-/Radweg" jedoch keinerlei Zusatztafel entdecken auf welcher Anrainern das Befahren gestattet wäre (was ja auch keinen Sinn macht, da es dort keinerlei private Parkplätze oder Garageneinfahren gibt).

Ich bitte also darum daß dieser Weg im Bereich Wetterherrenweg 4 wieder mit Pollern oder anderen physischen Barrieren gegen das illegale befahren gesichert wird. Gerne lege ich mich auch mal einen Tag auf die "Lauer" um ihnen Beweisfotos liefern zu können (welche ich dann selbstverständlich auch gleichzeitig nutzen werde um die betreffenden Fahrzeugführer(innen) anzuzeigen.

MfG
S.H.
KOMMENTARE
Profilbild
VerfasserIn der Meldung
Kommentar erstellt am: 08.07.2024 um 13:37 Uhr
Titel: AW: Illegales Befahren des Rad/Gehweges nördlicher Wetterherrenweg durch Kfz.
Kommentar bewerten:
  • Derzeit % von 5 Sternen.
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5

0 von 5 (0 Bewertungen)

Danke für Deine Bewertung!

Du hast diese Meldung bereits bewertet, du kannst nur einmal abstimmen!

Ihre Bewertung wurde geändert!

Kann das Foto leider nicht drehen ?
 
Profilbild
VerfasserIn der Meldung
Kommentar erstellt am: 12.07.2024 um 17:42 Uhr
Titel: AW: Illegales Befahren des Rad/Gehweges nördlicher Wetterherrenweg durch Kfz.
Kommentar bewerten:
  • Derzeit % von 5 Sternen.
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5

0 von 5 (0 Bewertungen)

Danke für Deine Bewertung!

Du hast diese Meldung bereits bewertet, du kannst nur einmal abstimmen!

Ihre Bewertung wurde geändert!

Alle im Urlaub oder Thema nicht wichtig?
 
Bereits registriert? | Registrieren
STANDORT DER MELDUNG
DIESE SEITE TEILEN