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auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Haltestelle Technik West - Erhöhung der Verkehrssicherheit
Meldungsnummer | 483/2022 |
Erstellt am | 13.08.2022 um 16:37 Uhr |
Kategorie |
Verkehrsrecht, Parken (Beschilderungen)
|
Standort |
Technikerstraße 6020 Innsbruck |
Status | Erledigt |
Kommentare | 1 Kommentar |
Erledigt am | 19.01.2023 |
Dauer | 158 Tage |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Straßenbahnen und Busse, welche in der Haltestelle Technik-West stehen bleiben (Fahrrichtung Osten bzw. stadteinwärts), werden ständig von Kfz „überholt“, obwohl eine Sperrlinie vorhanden ist. Dabei kommt es nahezu täglich zu gefährlichen Situationen, vor allem da sich nach ca. 15 m ein Fußgängerüberweg (mit Ampel) befindet. Ebenso werden Kfz behindert, welche aus dem Franz-Baumann-Weg nach rechts abbiegen wollen. Ich ersuche um Installation einer baulichen Lösung (gelbe Leitschwellen oder Ähnliches) bzw. um weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit im Bereich der Haltestelle Technik-West vor Schulbeginn.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Haaser
Mit freundlichen Grüßen
Christian Haaser
KOMMENTARE
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wir haben die Polizei ersucht in diesem Bereich verstärkte Kontrollen durchzuführen.
Die verkehrsrechtlichen Regelungen sind eindeutig. Auch aufgrund der von der Polizei verzeichneten Unfälle in diesem Bereich sind aus verkehrsrechtlicher Sicht keine zusätzlichen verkehrsrechtlichen Maßnahmen erforderlich.
Freundliche Grüße
Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht