Guten Tag,
auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Halten/Parken Olympiastraße unterhalb der Brücke
Meldungsnummer | 604/2021 |
Erstellt am | 27.09.2021 um 07:42 Uhr |
Kategorie |
Verkehrsrecht, Parken (Beschilderungen)
|
Standort |
Olympiastraße 6020 Innsbruck |
Status | Erledigt |
Kommentare | 1 Kommentar |
Erledigt am | 27.09.2021 |
Dauer | 0 Stunden |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich habe diese Woche eine "Verständigung über eine Anzeige" erhalten da ich mein Fahrzeug im Parkverbot abgestellt hätte:
Mein KFZ stand in der Südbahnstraße unterhalb der Olympiabrücke.
Nun ist mit bekannt dass das Parken in Unterführungen verboten ist, hier treten bei mir aber gleich mehrere Fragen auf:
- handelt es sich hierbei um eine Unterführung? (verglichen mit Unterführung Stadion oder Wifi)
- in diesen Bereich ist die Fahrplan auf der Westseite verbreitert, es bleiben für jede Richtung je 1 Fahrstreifen übrig. Warum ist hier verbreitert wenn nicht zum Halten oder Parken?
- Direkt vor der Brücke von Norden kommend im Bereich des Zebrastreifens wird das Halte-und Parkverbot per Verkehrszeichen aufgehoben. Ist dies rechtmäßig wenn direkt nach dem Schild weiterhin ein Halte- und Parkverbot besteht?
- Wie hoch ist das Strafmaß für dieses Vergehen?
Vielen Dank für Ihre Antworten
Ich habe diese Woche eine "Verständigung über eine Anzeige" erhalten da ich mein Fahrzeug im Parkverbot abgestellt hätte:
Mein KFZ stand in der Südbahnstraße unterhalb der Olympiabrücke.
Nun ist mit bekannt dass das Parken in Unterführungen verboten ist, hier treten bei mir aber gleich mehrere Fragen auf:
- handelt es sich hierbei um eine Unterführung? (verglichen mit Unterführung Stadion oder Wifi)
- in diesen Bereich ist die Fahrplan auf der Westseite verbreitert, es bleiben für jede Richtung je 1 Fahrstreifen übrig. Warum ist hier verbreitert wenn nicht zum Halten oder Parken?
- Direkt vor der Brücke von Norden kommend im Bereich des Zebrastreifens wird das Halte-und Parkverbot per Verkehrszeichen aufgehoben. Ist dies rechtmäßig wenn direkt nach dem Schild weiterhin ein Halte- und Parkverbot besteht?
- Wie hoch ist das Strafmaß für dieses Vergehen?
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bei der gegenständlichen Straßenstelle handelt es sich um eine Unterführung. Eine Unterführung ist eine Unterquerung anderer Verkehrswege. Darüber hinaus befindet sich die Unterführung in unmittelbarer Nähe zu einem Kurvenbereich. Es kann hier nicht beurteilt werden, ob allenfalls auch in einem unübersichtlichen Kurvenbereich geparkt wurde.
Das Ende eines beschilderten Halte- und Parkverbotsbereiches bedeutet nicht, dass außerhalb dieses Bereiches geparkt werden darf.
Gesetzliche Halte- und Parkverbote sind jedenfalls zu beachten.
Bezüglich des Strafhöhe wenden Sie sich bitte an die Stelle, welche die Verständigung über die Anzeige ausgestellt hat.
Freundliche Grüße
Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht