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Halte und Parkverbot wegen schlechter Markierung

Meldungsnummer 678/2022
Erstellt am 21.10.2022 um 23:20 Uhr
Kategorie Verkehrsrecht, Parken (Beschilderungen)
Standort Kajetan Swethstrasse 9
6020 Innsbruck
Status Erledigt
Kommentare 3 Kommentare
Erledigt am 28.10.2022
Dauer 6 Tage
BESCHREIBUNG
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In der Kajetan Swethstrasse wurde vor Kurzem neu asphaltiert und die Parkmarkierungen neu gemacht.
Heute habe ich gesehen, dass ein geparktes Fahrzeug, das kein Problem war, einen Strafzettel von der Polizei bekommen hat, weil es nach den weißen Markierungen im Halte Parkverbot gestanden ist. Solche Bereiche gibt es jetzt einige in der Kajetan Swethstrasse! Das Parken war hier über 40 Jahre OHNE Markierungen kein Problem. Jetzt ist es in dem parkplatzarmen Stadtteil ein Problem? In dem Fall bitte ich um eine Änderung der Markierung um ca. 4 Meter nach vorne!
Und wie gesagt gibt es noch einige solche Markierungen hier. Ich bitte um Korrekturen. Wenn das nicht möglich ist, schreibe ich gerne für jeden Teil einen Bericht hier.
Abschliessend: Parken war hier jetzt seit über 40 Jahren kein Problem, jetzt wird es zu einem Problem? Warum?
Da wäre es interessant wer von der Behörde für solche unsinnigen (sorry geldeintreibenden) Möglichkeiten zuständig ist.
Danke!
KOMMENTARE
Innsbruck
Innsbruck
Kommentar erstellt am: 28.10.2022 um 09:59 Uhr
Titel: AW: Halte und Parkverbot wegen schlechter Markierung
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Sehr geehrte,

Bodenmarkierungen werden aufgrund von verkehrsrechtlichen Verordnungen erlassen, denen ein gesetzliches Ermittlungs- und Anhörungsverfahren vorangeht und in welches interne und externe Fachdienststellen einbezogen werden. Platzverhältnisse werden bestmöglich unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben ausgenutzt.

Auf dem Foto ist ersichtlich, dass bei Markierung eines weiteren Stellplatzes in Längsparkordnung, Fahrzeuge auf den nachfolgend angeordneten Schrägparkplätzen eine schlechtere bis keine Sicht mehr auf den Fließverkehr haben und auch der Aus- und Einparkvorgang erschwert wird.

In diesem Bereich wird daher kein weiterer Stellplatz markiert.

Gerne schauen wir uns die restliche Straße auf allfällige Optimierungsmöglichkeiten an.

Freundliche Grüße

Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht

 
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VerfasserIn der Meldung
Kommentar erstellt am: 04.11.2022 um 18:44 Uhr
Titel: AW: AW: Halte und Parkverbot wegen schlechter Markierung
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Bezugnehmend auf die Aussage:
**********
Auf dem Foto ist ersichtlich, dass bei Markierung eines weiteren Stellplatzes in Längsparkordnung, Fahrzeuge auf den nachfolgend angeordneten Schrägparkplätzen eine schlechtere bis keine Sicht mehr auf den Fließverkehr haben und auch der Aus- und Einparkvorgang erschwert wird.
**********
Anbei ein Foto, wo zufällig genau zwei Klein LKW dort gestanden sind! WO behindern die sich bitte beim Raus und Reinfahren? Bzw. wo ist da bitte erschwertes Aus und Einparken?
 
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VerfasserIn der Meldung
Kommentar erstellt am: 28.10.2022 um 23:49 Uhr
Titel: AW: Halte und Parkverbot wegen schlechter Markierung
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*****Bodenmarkierungen werden aufgrund von verkehrsrechtlichen Verordnungen erlassen, denen ein gesetzliches Ermittlungs- und Anhörungsverfahren vorangeht und in welches interne und externe Fachdienststellen einbezogen werden. Platzverhältnisse werden bestmöglich unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben ausgenutzt.*****
Bitte um Mitteilung des *****gesetzliches Ermittlungs- und Anhörungsverfahren***** zu dem Fall. Ich sage es nochmals: Über 45JAHRE hat das wunderbar ohne *****gesetzliches Ermittlungs- und Anhörungsverfahren***** funktioniert. WAS ist das Problem jetzt???
Und in dem Fall eine Frage: Zwischen der weissen Linie und dem Schrägparken liegen FÜNF Meter Abstand. WARUM kann die weiße Linie nicht VIER Meter weiter markiert werden???
ICH sehe nur dass man in Innsbruck Parkplätze reduzieren will und damit Geld machen will!!!
 
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