Guten Tag,
auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Bezugnehmend auf die Aussage:
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Auf dem Foto ist ersichtlich, dass bei Markierung eines weiteren Stellplatzes in Längsparkordnung, Fahrzeuge auf den nachfolgend angeordneten Schrägparkplätzen eine schlechtere bis keine Sicht mehr auf den Fließverkehr haben und auch der Aus- und Einparkvorgang erschwert wird.
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Anbei ein Foto, wo zufällig genau zwei Klein LKW dort gestanden sind! WO behindern die sich bitte beim Raus und Reinfahren? Bzw. wo ist da bitte erschwertes Aus und Einparken?
Halte und Parkverbot wegen schlechter Markierung
Meldungsnummer | 678/2022 |
Erstellt am | 21.10.2022 um 23:20 Uhr |
Kategorie |
Verkehrsrecht, Parken (Beschilderungen)
|
Standort |
Kajetan Swethstrasse 9 6020 Innsbruck |
Status | Erledigt |
Kommentare | 3 Kommentare |
Erledigt am | 28.10.2022 |
Dauer | 6 Tage |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
In der Kajetan Swethstrasse wurde vor Kurzem neu asphaltiert und die Parkmarkierungen neu gemacht.
Heute habe ich gesehen, dass ein geparktes Fahrzeug, das kein Problem war, einen Strafzettel von der Polizei bekommen hat, weil es nach den weißen Markierungen im Halte Parkverbot gestanden ist. Solche Bereiche gibt es jetzt einige in der Kajetan Swethstrasse! Das Parken war hier über 40 Jahre OHNE Markierungen kein Problem. Jetzt ist es in dem parkplatzarmen Stadtteil ein Problem? In dem Fall bitte ich um eine Änderung der Markierung um ca. 4 Meter nach vorne!
Und wie gesagt gibt es noch einige solche Markierungen hier. Ich bitte um Korrekturen. Wenn das nicht möglich ist, schreibe ich gerne für jeden Teil einen Bericht hier.
Abschliessend: Parken war hier jetzt seit über 40 Jahren kein Problem, jetzt wird es zu einem Problem? Warum?
Da wäre es interessant wer von der Behörde für solche unsinnigen (sorry geldeintreibenden) Möglichkeiten zuständig ist.
Danke!
Heute habe ich gesehen, dass ein geparktes Fahrzeug, das kein Problem war, einen Strafzettel von der Polizei bekommen hat, weil es nach den weißen Markierungen im Halte Parkverbot gestanden ist. Solche Bereiche gibt es jetzt einige in der Kajetan Swethstrasse! Das Parken war hier über 40 Jahre OHNE Markierungen kein Problem. Jetzt ist es in dem parkplatzarmen Stadtteil ein Problem? In dem Fall bitte ich um eine Änderung der Markierung um ca. 4 Meter nach vorne!
Und wie gesagt gibt es noch einige solche Markierungen hier. Ich bitte um Korrekturen. Wenn das nicht möglich ist, schreibe ich gerne für jeden Teil einen Bericht hier.
Abschliessend: Parken war hier jetzt seit über 40 Jahren kein Problem, jetzt wird es zu einem Problem? Warum?
Da wäre es interessant wer von der Behörde für solche unsinnigen (sorry geldeintreibenden) Möglichkeiten zuständig ist.
Danke!
KOMMENTARE
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Auf dem Foto ist ersichtlich, dass bei Markierung eines weiteren Stellplatzes in Längsparkordnung, Fahrzeuge auf den nachfolgend angeordneten Schrägparkplätzen eine schlechtere bis keine Sicht mehr auf den Fließverkehr haben und auch der Aus- und Einparkvorgang erschwert wird.
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Anbei ein Foto, wo zufällig genau zwei Klein LKW dort gestanden sind! WO behindern die sich bitte beim Raus und Reinfahren? Bzw. wo ist da bitte erschwertes Aus und Einparken?
*****Bodenmarkierungen werden aufgrund von verkehrsrechtlichen Verordnungen erlassen, denen ein gesetzliches Ermittlungs- und Anhörungsverfahren vorangeht und in welches interne und externe Fachdienststellen einbezogen werden. Platzverhältnisse werden bestmöglich unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben ausgenutzt.*****
Bitte um Mitteilung des *****gesetzliches Ermittlungs- und Anhörungsverfahren***** zu dem Fall. Ich sage es nochmals: Über 45JAHRE hat das wunderbar ohne *****gesetzliches Ermittlungs- und Anhörungsverfahren***** funktioniert. WAS ist das Problem jetzt???
Und in dem Fall eine Frage: Zwischen der weissen Linie und dem Schrägparken liegen FÜNF Meter Abstand. WARUM kann die weiße Linie nicht VIER Meter weiter markiert werden???
ICH sehe nur dass man in Innsbruck Parkplätze reduzieren will und damit Geld machen will!!!
Bitte um Mitteilung des *****gesetzliches Ermittlungs- und Anhörungsverfahren***** zu dem Fall. Ich sage es nochmals: Über 45JAHRE hat das wunderbar ohne *****gesetzliches Ermittlungs- und Anhörungsverfahren***** funktioniert. WAS ist das Problem jetzt???
Und in dem Fall eine Frage: Zwischen der weissen Linie und dem Schrägparken liegen FÜNF Meter Abstand. WARUM kann die weiße Linie nicht VIER Meter weiter markiert werden???
ICH sehe nur dass man in Innsbruck Parkplätze reduzieren will und damit Geld machen will!!!
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Bodenmarkierungen werden aufgrund von verkehrsrechtlichen Verordnungen erlassen, denen ein gesetzliches Ermittlungs- und Anhörungsverfahren vorangeht und in welches interne und externe Fachdienststellen einbezogen werden. Platzverhältnisse werden bestmöglich unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben ausgenutzt.
Auf dem Foto ist ersichtlich, dass bei Markierung eines weiteren Stellplatzes in Längsparkordnung, Fahrzeuge auf den nachfolgend angeordneten Schrägparkplätzen eine schlechtere bis keine Sicht mehr auf den Fließverkehr haben und auch der Aus- und Einparkvorgang erschwert wird.
In diesem Bereich wird daher kein weiterer Stellplatz markiert.
Gerne schauen wir uns die restliche Straße auf allfällige Optimierungsmöglichkeiten an.
Freundliche Grüße
Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht