Guten Tag,
auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
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Gehsteig Mindestbreite
Meldungsnummer | 590/2022 |
Erstellt am | 21.09.2022 um 21:54 Uhr |
Kategorie |
Verkehrsrecht, Parken (Beschilderungen)
|
Standort |
Burggraben 19 6020 Innsbruck |
Status | Erledigt |
Kommentare | 5 Kommentare |
Erledigt am | 28.10.2022 |
Dauer | 36 Tage |
BESCHREIBUNG
Meldung bewerten:
1 bewerten)
von 5 (
Die Mindestbreite des Gehsteig im Bereich des Blumengeschäftes am Burggraben wird bei weitem unterschritten!!!
Schuld daran ist, dass das Blumengeschäft seine Ware 1,1 Meter in den Gehsteig hineinstellt und noch dazu gegenüber einnBaumgitter aufgestellt ist Annen noch dazu Fahrräder angekettet werden - was sagen die zuständigen Gremien der Stadt dazu??
Schuld daran ist, dass das Blumengeschäft seine Ware 1,1 Meter in den Gehsteig hineinstellt und noch dazu gegenüber einnBaumgitter aufgestellt ist Annen noch dazu Fahrräder angekettet werden - was sagen die zuständigen Gremien der Stadt dazu??
KOMMENTARE
Es kommt keine Antwort………. Wie gehabt!
Könnte der ZUSTÄNDIGE Magistratsbeamte eine entsprechende Anrwort generieren und seine Arbeit verrichten in dem er handelt und die gesetzlich vorgeschriebene mindest gehsteigbreite durchsetzt?
Die Beschweden zu diesem Thema ziehen sich nun ungelöst über bereits drei Jahre!
Was kann der Bürger in die Wege leiten damit der Mißstand endlich abgestellt wird?
Die Beschweden zu diesem Thema ziehen sich nun ungelöst über bereits drei Jahre!
Was kann der Bürger in die Wege leiten damit der Mißstand endlich abgestellt wird?
Irgendwelche Reaktionen? Vielleicht auf anderen Kanälen?
Sehr geehrte,
für die Benützung von Straßen zu verkehrsfremden Zwecken wie z.B. durch Waren- und Werbeständer, Gastgärten, etc. ist eine verkehrsrechtliche Bewilligung erforderlich, welche nach den gesetzlichen Vorgaben erteilt oder nicht erteilt wird.
Es wird auch regelmäßig kontrolliert.
Sollten die entsprechenden Bewilligungen nicht vorhanden sein, werden die gesetzlich vorgesehenen weiteren Verfahren eingeleitet und abgewickelt.
Die Mobile Überwachungsgruppe und die Polizei kontrollieren hier regelmäßig.
Freundliche Grüße
Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht
für die Benützung von Straßen zu verkehrsfremden Zwecken wie z.B. durch Waren- und Werbeständer, Gastgärten, etc. ist eine verkehrsrechtliche Bewilligung erforderlich, welche nach den gesetzlichen Vorgaben erteilt oder nicht erteilt wird.
Es wird auch regelmäßig kontrolliert.
Sollten die entsprechenden Bewilligungen nicht vorhanden sein, werden die gesetzlich vorgesehenen weiteren Verfahren eingeleitet und abgewickelt.
Die Mobile Überwachungsgruppe und die Polizei kontrollieren hier regelmäßig.
Freundliche Grüße
Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht
1 von 5 (1 bewerten)
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leider gab es bisher von den städtischen abteilungen verkehr&recht oder
rad&fußwegkoordination KEINE antwort!
naja, innsbruck halt — lachlaut!