Guten Tag,
auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Gefahrloses Queren / Abbiegen nicht möglich
Meldungsnummer | 734/2024 |
Erstellt am | 28.06.2024 um 17:25 Uhr |
Kategorie |
Verkehrsrecht, Parken (Beschilderungen)
|
Standort |
Lützowstraße 6020 Innsbruck |
Status | Erledigt |
Kommentare | 1 Kommentar |
Erledigt am | 10.07.2024 |
Dauer | 11 Tage |
BESCHREIBUNG
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Guten Tag,
Leider beobachten wir fast täglich brenzliche Situation bei a.) Abbiegen von Fahrzeugen aus der Lützowstraße b.) Queren der Pembaurstraße von Fußgängern auf Höhe Lützowstraße.
Fahrzeuge aus Fahrtrichtung Osten kommenden sind auf Grund des Straßenverlaufs nicht einsichtig. Weder Fußgängerüberweg, noch Ampelregelung sind vorhanden. Der Mehrwert des angebrachten Spiegels ist bei Tempo 50 fraglich.
Leider beobachten wir fast täglich brenzliche Situation bei a.) Abbiegen von Fahrzeugen aus der Lützowstraße b.) Queren der Pembaurstraße von Fußgängern auf Höhe Lützowstraße.
Fahrzeuge aus Fahrtrichtung Osten kommenden sind auf Grund des Straßenverlaufs nicht einsichtig. Weder Fußgängerüberweg, noch Ampelregelung sind vorhanden. Der Mehrwert des angebrachten Spiegels ist bei Tempo 50 fraglich.
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die Ordnungslinie bei der Ausfahrt aus der Lützowstraße in die Pembaurstraße wird aufgefrischt, damit die Verkehrsteilnehmer wieder besser erkennen, an welcher Stelle die Sicht auf den von links kommenden Verkehr gegeben ist.
Ein Schutzweg wird in diesem Bereich nicht verordnet. Einige Meter weiter südlich vor der Kreuzung mit der Reichenauer Straße befindet sich ein Schutzweg.
Freundliche Grüße
Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht