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Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.

Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.

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Gefahrloses Queren / Abbiegen nicht möglich

Meldungsnummer 734/2024
Erstellt am 28.06.2024 um 17:25 Uhr
Kategorie Verkehrsrecht, Parken (Beschilderungen)
Standort Lützowstraße
6020 Innsbruck
Status Erledigt
Kommentare 1 Kommentar
Erledigt am 10.07.2024
Dauer 11 Tage
BESCHREIBUNG
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Guten Tag,
Leider beobachten wir fast täglich brenzliche Situation bei a.) Abbiegen von Fahrzeugen aus der Lützowstraße b.) Queren der Pembaurstraße von Fußgängern auf Höhe Lützowstraße.
Fahrzeuge aus Fahrtrichtung Osten kommenden sind auf Grund des Straßenverlaufs nicht einsichtig. Weder Fußgängerüberweg, noch Ampelregelung sind vorhanden. Der Mehrwert des angebrachten Spiegels ist bei Tempo 50 fraglich.
KOMMENTARE
Innsbruck
Innsbruck
Kommentar erstellt am: 10.07.2024 um 14:58 Uhr
Titel: AW: Gefahrloses Queren / Abbiegen nicht möglich
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Sehr geehrte,

die Ordnungslinie bei der Ausfahrt aus der Lützowstraße in die Pembaurstraße wird aufgefrischt, damit die Verkehrsteilnehmer wieder besser erkennen, an welcher Stelle die Sicht auf den von links kommenden Verkehr gegeben ist.

Ein Schutzweg wird in diesem Bereich nicht verordnet. Einige Meter weiter südlich vor der Kreuzung mit der Reichenauer Straße befindet sich ein Schutzweg.

Freundliche Grüße

Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht
 
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