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auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Fragwürdige Bodenmarkierung
Meldungsnummer | 382/2021 |
Erstellt am | 23.06.2021 um 13:41 Uhr |
Kategorie |
Verkehrsrecht, Parken (Beschilderungen)
|
Standort |
Hans-Untermüller-Straße 6020 Innsbruck |
Status | Erledigt |
Kommentare | 2 Kommentare |
Erledigt am | 05.07.2021 |
Dauer | 11 Tage |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Wozu dienen die neu errichteten Bodenmarkierungen in der Hans-Untermüller- Strasse, wenn sich keiner daran hält u. es auch keine Konsequenz mit sich bringt! Darüber hinaus wäre es für die Unterstützung des Verkehrsflusses ohnedies sinnvoller gewesen nur einseitig eine BoMa vorzusehen!?
KOMMENTARE
Warum wird es aber nicht kontrolliert zumal im Begegnungsfall auf Grund der falsch parkenden Autos das Ausweichen kaum möglich ist!
….weshalb ist dann in der Klammstraße das beidseitig parken nicht erlaubt, auch hier gäbe es eine Tempo 30 Zone!
….weshalb ist dann in der Klammstraße das beidseitig parken nicht erlaubt, auch hier gäbe es eine Tempo 30 Zone!
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in der Hans-Untermüller-Straße gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h.
Damit die geltende Geschwindigkeitsbeschränkung eingehalten und der zur Verfügung stehende Raum bestmöglich ausgenutzt werden, wurden Parkmarkierungen angebracht. An 2 Stellen wurde beidseitiges Parken vorgesehen.
An diesen Stellen ist die Sicht auf allfällige entgegenkommende Fahrzeuge gegeben und im Begegnungsfall muss ein Fahrzeuglenker anhalten.
Das trägt erheblich zur Geschwindigkeitsreduktion bzw. zur Einhaltung der verordneten 30 km/h bei.
Freundliche Grüße
Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht