Guten Tag,
auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Auf der Nordseite vom Hofgarten. Das entspricht der Südseite der Karl-Kapferer-Strasse. Siehe Bild.
Fiaker auf Rad- und Fußweg
Meldungsnummer | 898/2024 |
Erstellt am | 06.08.2024 um 10:59 Uhr |
Kategorie |
Verkehrsrecht, Parken (Beschilderungen)
|
Standort |
Karl-Kapferer-Straße 6020 Innsbruck |
Status | Erledigt |
Kommentare | 5 Kommentare |
Erledigt am | 19.08.2024 |
Dauer | 13 Tage |
BESCHREIBUNG
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Auf dem sowieso schon engen Fuß- und Radweges entlang der Nordseite des Hofgartens (Karl-Kapferer-Straße) beobachte ich nun seit etwa einer Woche, dass am Vormittag die Fiaker diesen Weg mitbenutzen. Ein Vorbeikommen als Radfahrende ist damit quasi unmöglich.
Entlang der Westseite des Hofgartens ist allerdings eine Mitbenützung des Weges für Radfahrende untersagt, aufgrund der "enge des Weges".
Wie kann es dann sein, dass auf der Nordseite, auf der der Weg etwa eine Breite von 3,5 Meter aufweist, die Benützung für FußgängerInnen, Radfahrende und auch Fiaker erlaubt ist, aber auf der Westseite des Hofgartens, auf der der Weg eine Breite von rd. 5,2 Metern aufweist, lediglich FußgängerInnen und Fiaker diesen benützen dürfen?
Entlang der Westseite des Hofgartens ist allerdings eine Mitbenützung des Weges für Radfahrende untersagt, aufgrund der "enge des Weges".
Wie kann es dann sein, dass auf der Nordseite, auf der der Weg etwa eine Breite von 3,5 Meter aufweist, die Benützung für FußgängerInnen, Radfahrende und auch Fiaker erlaubt ist, aber auf der Westseite des Hofgartens, auf der der Weg eine Breite von rd. 5,2 Metern aufweist, lediglich FußgängerInnen und Fiaker diesen benützen dürfen?
KOMMENTARE
Genau diesen Weg meine ich. Und auf diesem Weg sollten mMn keine Fiaker fahren dürfen, da er für Radfahrende und Fußgänger eh schon zu eng ist.
Es wird nichts unternommen werden! - wie immer bei Verkehrsmeldungen
Sehr geehrte,
auf dem gemischten Fuß-Radweg entlang der Nordseite des Hofgartens dürfen keine Fiaker fahren.
Wir werden hier die Polizei ersuchen diesen Bereich vermehrt zu überwachen.
Gleichzeitig werden wir allenfalls bauliche Maßnahmen prüfen.
Freundliche Grüße
Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht
auf dem gemischten Fuß-Radweg entlang der Nordseite des Hofgartens dürfen keine Fiaker fahren.
Wir werden hier die Polizei ersuchen diesen Bereich vermehrt zu überwachen.
Gleichzeitig werden wir allenfalls bauliche Maßnahmen prüfen.
Freundliche Grüße
Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht
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