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auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.

Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.

Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.

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BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!

Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Fehlende Bodenmarkierung

Meldungsnummer 551/2021
Erstellt am 27.08.2021 um 12:54 Uhr
Kategorie Verkehrsrecht, Parken (Beschilderungen)
Standort Hans-Untermüller-Straße 30
6020 Innsbruck
Status Erledigt
Kommentare 2 Kommentare
Erledigt am 31.08.2021
Dauer 3 Tage
BESCHREIBUNG
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Von der Hans-Untermüller-Straße in die Andreas-Dipauli-Straße fehlt auf der linken Seite (in der Kurve) die Bodenmarkierung, um ersichtlich zu machen, wo geparkt werden darf. Die Bodenmarkierung hat einen Anfang (Hans-Untermüller-Straße 21), aber kein Ende. Fahrbahnbreite muss natürlich eingehalten werden, jedoch sehr schwierig bzw. unmöglich erkenntlich, da nur die ‚halbe‘ Bodenmarkierung vorhanden ist. Ich bitte Sie darum, die fehlenden Bodenmarkierungen zu setzen.
KOMMENTARE
Innsbruck
Innsbruck
Kommentar erstellt am: 30.08.2021 um 08:48 Uhr
Titel: AW: Fehlende Bodenmarkierung
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Sehr geehrte Frau G.,
Sie haben über www.buergermeldungen.com eine Meldung veröffentlicht. Allerdings haben Sie sich laut den AGB nicht ordnungsgemäß angemeldet. Ich ersuche Sie daher, Ihre Daten zu vervollständigen (Straßenname und Hausnummer fehlen).
Herzlichen Dank und beste Grüße
Sabine Kröß-Tunner
Stadtmagistrat Innsbruck
Bürgerservice
 
Innsbruck
Innsbruck
Kommentar erstellt am: 31.08.2021 um 10:54 Uhr
Titel: AW: Fehlende Bodenmarkierung
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Sehr geehrte,

derzeit ist ein Verfahren gemäß Straßenverkehrsordnung zur Neuverordnung der gegenständlichen Parkmarkierungen im Laufen.
Bei positivem Abschluss wird die Verordnung mittels Bodenmarkierungen kundgemacht.
Die Parkplätze sind dann klar gekennzeichnet.

Feundliche Grüße
Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht
 
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