Guten Tag,
auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Fehlende Bodenmarkierung
Meldungsnummer | 551/2021 |
Erstellt am | 27.08.2021 um 12:54 Uhr |
Kategorie |
Verkehrsrecht, Parken (Beschilderungen)
|
Standort |
Hans-Untermüller-Straße 30 6020 Innsbruck |
Status | Erledigt |
Kommentare | 2 Kommentare |
Erledigt am | 31.08.2021 |
Dauer | 3 Tage |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Von der Hans-Untermüller-Straße in die Andreas-Dipauli-Straße fehlt auf der linken Seite (in der Kurve) die Bodenmarkierung, um ersichtlich zu machen, wo geparkt werden darf. Die Bodenmarkierung hat einen Anfang (Hans-Untermüller-Straße 21), aber kein Ende. Fahrbahnbreite muss natürlich eingehalten werden, jedoch sehr schwierig bzw. unmöglich erkenntlich, da nur die ‚halbe‘ Bodenmarkierung vorhanden ist. Ich bitte Sie darum, die fehlenden Bodenmarkierungen zu setzen.
KOMMENTARE
Sehr geehrte,
derzeit ist ein Verfahren gemäß Straßenverkehrsordnung zur Neuverordnung der gegenständlichen Parkmarkierungen im Laufen.
Bei positivem Abschluss wird die Verordnung mittels Bodenmarkierungen kundgemacht.
Die Parkplätze sind dann klar gekennzeichnet.
Feundliche Grüße
Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht
derzeit ist ein Verfahren gemäß Straßenverkehrsordnung zur Neuverordnung der gegenständlichen Parkmarkierungen im Laufen.
Bei positivem Abschluss wird die Verordnung mittels Bodenmarkierungen kundgemacht.
Die Parkplätze sind dann klar gekennzeichnet.
Feundliche Grüße
Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht
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Sabine Kröß-Tunner
Stadtmagistrat Innsbruck
Bürgerservice