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Einsicht in Schutzweg durch Parkplatz nicht möglich

Meldungsnummer 1089/2024
Erstellt am 10.09.2024 um 21:30 Uhr
Kategorie Verkehrsrecht, Parken (Beschilderungen)
Standort Bienerstraße
6020 Innsbruck
Status Neu
Kommentare 3 Kommentare
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Sehr geehrte Damen und Herren,

In der Bienerstraße Richtung Bögen ist der Schutzweg schwer einsehbar. Direkt vor dem Schutzweg ist ein Parkplatz. Für Fußgänger wird das Sichtfeld besonders bei geparkten großen Auto stark eingeschränkt. Für den Fließverkehr Richtung Bögen sind Fußgänger bei geparkten großen Autos schwer zu sehen.

Dieser Schutzweg ist ein wichtiger Schutzweg für Kinder welche die Drei-Heiligen Schule besuchen. Hier sollten die schwächsten Verkehrsteilnehmer geschützt werden und der Parkplatz sollte daher aufgelöst werden.

Grünfläche statt Parkplatz würde sich hier gut anbieten. Wenn noch ein Baum drauf gesetzt wird auch gut.

Bitte im Sinne der Sicherheit entscheiden.
KOMMENTARE
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Weitere(r) TeilnehmerIn
Kommentar erstellt am: 11.09.2024 um 08:28 Uhr
Titel: AW: Einsicht in Schutzweg durch Parkplatz nicht möglich
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Ja hier bitte eine Grün-Zone mit Baum, statt wiederum nur Fahrradbügel. Danke
 
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VerfasserIn der Meldung
Kommentar erstellt am: 11.09.2024 um 15:20 Uhr
Titel: AW: Einsicht in Schutzweg durch Parkplatz nicht möglich
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Fahrradbügel nehme ich auch. Hauptsache Fußgänger:innen sind besser zu sehen.
 
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Kommentar erstellt am: 11.09.2024 um 15:27 Uhr
Titel: AW: AW: Einsicht in Schutzweg durch Parkplatz nicht möglich
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A bissi mehr Grün schaden dort nichtt, denke ich. Aber die Parkbucht muss definitv weg. Ist mE auch ungesetzlich, da ja Halten und Parken 5 Meter von und nach einem Schutzweg (Zebrastreifen) VERBOTEN ist.

Siehe StVO 1960 §24 1(2)3c:
Das Halten und das Parken ist verboten: ... auf Schutzwegen und Radfahrerüberfahrten und, wenn deren Benützung nicht durch Lichtzeichen geregelt ist, 5 m vor dem Schutzweg oder der Radfahrerüberfahrt aus der Sicht des ankommenden Verkehrs,

Vielleicht kann sich der Rad- und Fußweg-koordinator mal darum kümmern?
 
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