Guten Tag,
auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Einsicht in Schutzweg durch Parkplatz nicht möglich
Meldungsnummer | 1089/2024 |
Erstellt am | 10.09.2024 um 21:30 Uhr |
Kategorie |
Verkehrsrecht, Parken (Beschilderungen)
|
Standort |
Bienerstraße 6020 Innsbruck |
Status | Erledigt |
Kommentare | 4 Kommentare |
Erledigt am | 01.10.2024 |
Dauer | 20 Tage |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Sehr geehrte Damen und Herren,
In der Bienerstraße Richtung Bögen ist der Schutzweg schwer einsehbar. Direkt vor dem Schutzweg ist ein Parkplatz. Für Fußgänger wird das Sichtfeld besonders bei geparkten großen Auto stark eingeschränkt. Für den Fließverkehr Richtung Bögen sind Fußgänger bei geparkten großen Autos schwer zu sehen.
Dieser Schutzweg ist ein wichtiger Schutzweg für Kinder welche die Drei-Heiligen Schule besuchen. Hier sollten die schwächsten Verkehrsteilnehmer geschützt werden und der Parkplatz sollte daher aufgelöst werden.
Grünfläche statt Parkplatz würde sich hier gut anbieten. Wenn noch ein Baum drauf gesetzt wird auch gut.
Bitte im Sinne der Sicherheit entscheiden.
In der Bienerstraße Richtung Bögen ist der Schutzweg schwer einsehbar. Direkt vor dem Schutzweg ist ein Parkplatz. Für Fußgänger wird das Sichtfeld besonders bei geparkten großen Auto stark eingeschränkt. Für den Fließverkehr Richtung Bögen sind Fußgänger bei geparkten großen Autos schwer zu sehen.
Dieser Schutzweg ist ein wichtiger Schutzweg für Kinder welche die Drei-Heiligen Schule besuchen. Hier sollten die schwächsten Verkehrsteilnehmer geschützt werden und der Parkplatz sollte daher aufgelöst werden.
Grünfläche statt Parkplatz würde sich hier gut anbieten. Wenn noch ein Baum drauf gesetzt wird auch gut.
Bitte im Sinne der Sicherheit entscheiden.
KOMMENTARE
Fahrradbügel nehme ich auch. Hauptsache Fußgänger:innen sind besser zu sehen.
A bissi mehr Grün schaden dort nichtt, denke ich. Aber die Parkbucht muss definitv weg. Ist mE auch ungesetzlich, da ja Halten und Parken 5 Meter von und nach einem Schutzweg (Zebrastreifen) VERBOTEN ist.
Siehe StVO 1960 §24 1(2)3c:
Das Halten und das Parken ist verboten: ... auf Schutzwegen und Radfahrerüberfahrten und, wenn deren Benützung nicht durch Lichtzeichen geregelt ist, 5 m vor dem Schutzweg oder der Radfahrerüberfahrt aus der Sicht des ankommenden Verkehrs,
Vielleicht kann sich der Rad- und Fußweg-koordinator mal darum kümmern?
Siehe StVO 1960 §24 1(2)3c:
Das Halten und das Parken ist verboten: ... auf Schutzwegen und Radfahrerüberfahrten und, wenn deren Benützung nicht durch Lichtzeichen geregelt ist, 5 m vor dem Schutzweg oder der Radfahrerüberfahrt aus der Sicht des ankommenden Verkehrs,
Vielleicht kann sich der Rad- und Fußweg-koordinator mal darum kümmern?
Sehr geehrte,
hier sollten Radbügel stehen.
Diese werden wieder errichtet.
Freundliche Grüße
Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht
hier sollten Radbügel stehen.
Diese werden wieder errichtet.
Freundliche Grüße
Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht
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