Guten Tag,
auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
Zurück zur Startseite
Einfahrt verboten Grießauweg Richtung Süden
Meldungsnummer | 1337/2024 |
Erstellt am | 03.11.2024 um 21:41 Uhr |
Kategorie |
Verkehrsrecht, Parken (Beschilderungen)
|
Standort |
Griesauweg 6020 Innsbruck |
Status | Erledigt |
Kommentare | 1 Kommentar |
Erledigt am | 04.11.2024 |
Dauer | 16 Stunden |
BESCHREIBUNG
Meldung bewerten:
0 Bewertungen)
von 5 (
Ein Einfahrt Verboten-Schild inmitten eines Straßenzuges ohne Abbiegemöglichkeit kann nicht der Straßenverkehrsordnung entsprechen. Keine Vorankündigung durch ein Sackgassenschild. Musste eine Organstrafe bezahlen und fühle mich hier ungerechtfertigt bestraft. Wer hat das zu verantworten?
KOMMENTARE
0 von 5 (0 Bewertungen)
Danke für Deine Bewertung!
Du hast diese Meldung bereits bewertet, du kannst nur einmal abstimmen!
Ihre Bewertung wurde geändert!
vielen Dank für die Meldung.
Natürlich soll dieses Fahrverbot angekündigt sein.
Wir haben die Baufirma bereits informiert.
Freundliche Grüße
Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht