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Einbahnstraße Fürstenweg

Meldungsnummer 100/2024
Erstellt am 01.02.2024 um 15:04 Uhr
Kategorie Verkehrsrecht, Parken (Beschilderungen)
Standort Fürstenweg
6020 Innsbruck
Status Erledigt
Kommentare 3 Kommentare
Erledigt am 23.04.2024
Dauer 82 Tage
BESCHREIBUNG
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Im Zuge der Neugestaltung (Fahrradstreifen) des Fürstenwegs zwischen Unterbergerstraße und Bachlechnerstraße vor ein paar Monaten ist es für nichts ortskundige Autofahrer sehr schwer erkennbar, dass es sich in diesem Abschnitt um eine Einbahnstraße handelt. Besonders betroffen sind Verkehrsteilnehme, welche aus Garagenausfahrten vorallem Fa. Spar auf den Fürstenweg einbiegen.

Problematisch wird die Situation, sobald der Verkehrsteilnehmer im Kreuzungsbereich Bachlechnerstraße auf den Südring einbiegen möchte. Eine entsprechende Beschilderung mit Hinweis Einbahnstraße/Einfahrt verboten könnte Gefahrensituationen wesentlich reduzieren.
KOMMENTARE
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Kommentar erstellt am: 01.02.2024 um 21:04 Uhr
Titel: AW: Einbahnstraße Fürstenweg
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Selbiges in der Templstraße. Dort fährt fast jeden Tag jemand gegen die Einbahnstraße (und nicht „nur“ von Gaismairstr. die Abkürzung zum Tiwag-Parkplatz, wie es jeden Tag einige vormachen, sondern oft auch aus Richting Fischerstraße bis Ganz zur Maximilianstraße! Kontrolle gleich null, obwohl sogar eine Polizeistation in der Straße wäre… oft erkennt man auch gegen die Einbahn geparkte Autos ?
 
Innsbruck
Innsbruck
Kommentar erstellt am: 23.04.2024 um 16:06 Uhr
Titel: AW: Einbahnstraße Fürstenweg
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Sehr geehrte,

direkt an der Ausfahrt aus der SPAR-Tiefgarage ist bei einem Blick Richtung Westen beidseitig ein "Einfahrt verboten"- Verkehrszeichen ersichtlich.
Mit Blick Richtung Osten ist die Einbahn-Regelung ersichtlich.

Ebenso klar und eindeutig ist die Beschilderung in der Templstraße.

Freundliche Grüße
Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht
 
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VerfasserIn der Meldung
Kommentar erstellt am: 24.04.2024 um 08:23 Uhr
Titel: AW: AW: Einbahnstraße Fürstenweg
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Sehr geehrtes Stadt Magistrat,
Danke für die Bearbeitung dieses Sachverhalts.

Die von Ihnen geschilderte Situation zur Beschilderung betrifft die Einfahrt in die Garage jedoch nicht die Situation bei der Ausfahrt aus der Garage. Hier gibt es keinerlei Beschilderung, welche dem Verkehrsteilnehmer hinweist, richtig in den Fürstenweg einzubiegen.
Gerne können wir uns den Sachverhalt gemeinsam Vorort ansehen.

Beste Grüße
 
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