Guten Tag,
auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
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Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Sehr geehrtes Stadt Magistrat,
Danke für die Bearbeitung dieses Sachverhalts.
Die von Ihnen geschilderte Situation zur Beschilderung betrifft die Einfahrt in die Garage jedoch nicht die Situation bei der Ausfahrt aus der Garage. Hier gibt es keinerlei Beschilderung, welche dem Verkehrsteilnehmer hinweist, richtig in den Fürstenweg einzubiegen.
Gerne können wir uns den Sachverhalt gemeinsam Vorort ansehen.
Beste Grüße
Einbahnstraße Fürstenweg
Meldungsnummer | 100/2024 |
Erstellt am | 01.02.2024 um 15:04 Uhr |
Kategorie |
Verkehrsrecht, Parken (Beschilderungen)
|
Standort |
Fürstenweg 6020 Innsbruck |
Status | Erledigt |
Kommentare | 3 Kommentare |
Erledigt am | 23.04.2024 |
Dauer | 82 Tage |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Im Zuge der Neugestaltung (Fahrradstreifen) des Fürstenwegs zwischen Unterbergerstraße und Bachlechnerstraße vor ein paar Monaten ist es für nichts ortskundige Autofahrer sehr schwer erkennbar, dass es sich in diesem Abschnitt um eine Einbahnstraße handelt. Besonders betroffen sind Verkehrsteilnehme, welche aus Garagenausfahrten vorallem Fa. Spar auf den Fürstenweg einbiegen.
Problematisch wird die Situation, sobald der Verkehrsteilnehmer im Kreuzungsbereich Bachlechnerstraße auf den Südring einbiegen möchte. Eine entsprechende Beschilderung mit Hinweis Einbahnstraße/Einfahrt verboten könnte Gefahrensituationen wesentlich reduzieren.
Problematisch wird die Situation, sobald der Verkehrsteilnehmer im Kreuzungsbereich Bachlechnerstraße auf den Südring einbiegen möchte. Eine entsprechende Beschilderung mit Hinweis Einbahnstraße/Einfahrt verboten könnte Gefahrensituationen wesentlich reduzieren.
KOMMENTARE
Sehr geehrte,
direkt an der Ausfahrt aus der SPAR-Tiefgarage ist bei einem Blick Richtung Westen beidseitig ein "Einfahrt verboten"- Verkehrszeichen ersichtlich.
Mit Blick Richtung Osten ist die Einbahn-Regelung ersichtlich.
Ebenso klar und eindeutig ist die Beschilderung in der Templstraße.
Freundliche Grüße
Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht
direkt an der Ausfahrt aus der SPAR-Tiefgarage ist bei einem Blick Richtung Westen beidseitig ein "Einfahrt verboten"- Verkehrszeichen ersichtlich.
Mit Blick Richtung Osten ist die Einbahn-Regelung ersichtlich.
Ebenso klar und eindeutig ist die Beschilderung in der Templstraße.
Freundliche Grüße
Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht
Danke für die Bearbeitung dieses Sachverhalts.
Die von Ihnen geschilderte Situation zur Beschilderung betrifft die Einfahrt in die Garage jedoch nicht die Situation bei der Ausfahrt aus der Garage. Hier gibt es keinerlei Beschilderung, welche dem Verkehrsteilnehmer hinweist, richtig in den Fürstenweg einzubiegen.
Gerne können wir uns den Sachverhalt gemeinsam Vorort ansehen.
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