Guten Tag,
auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
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Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Einbahnschild falsch
Meldungsnummer | 1385/2024 |
Erstellt am | 12.11.2024 um 18:59 Uhr |
Kategorie |
Verkehrsrecht, Parken (Beschilderungen)
|
Standort |
Höhenstraße 6020 Innsbruck |
Status | Erledigt |
Kommentare | 2 Kommentare |
Erledigt am | 19.11.2024 |
Dauer | 6 Tage |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Sehr geehrte Damen und Herren
Da, laut Ihrer Antwort auf die Meldung 1377, keine Einbahnregelung zwischen Kindergarten und Hungerburgbahn besteht bitte ich um Besichtigung vor Ort und Berichtigung der vorhandenen Beschilderung, welche sehr wohl auf eine Einbahn hinweist.
Siehe Fotos.
Die vorhandene bzw. fehlende Beschilderung stellt beim Überholen des Busses in der Endstation, wo dieser
bekanntlich länger verweilt, ein Gefahrenrisiko dar.
Da, laut Ihrer Antwort auf die Meldung 1377, keine Einbahnregelung zwischen Kindergarten und Hungerburgbahn besteht bitte ich um Besichtigung vor Ort und Berichtigung der vorhandenen Beschilderung, welche sehr wohl auf eine Einbahn hinweist.
Siehe Fotos.
Die vorhandene bzw. fehlende Beschilderung stellt beim Überholen des Busses in der Endstation, wo dieser
bekanntlich länger verweilt, ein Gefahrenrisiko dar.
KOMMENTARE
Sehr geehrte,
wir haben die Baufirma erneut beauftragt die Beschilderung entsprechend der Verordnung richtig zu stellen.
Freundliche Grüße
Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht
wir haben die Baufirma erneut beauftragt die Beschilderung entsprechend der Verordnung richtig zu stellen.
Freundliche Grüße
Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht
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