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auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.

Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.

Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.

Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!

Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Einbahnregelung?

Meldungsnummer 1403/2024
Erstellt am 18.11.2024 um 13:49 Uhr
Kategorie Verkehrsrecht, Parken (Beschilderungen)
Standort Höhenstraße
6020 Innsbruck
Status Erledigt
Kommentare 1 Kommentar
Erledigt am 19.11.2024
Dauer 17 Stunden
BESCHREIBUNG
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Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich bitte um Besichtigung vor Ort, sowie Berichtigung der Beschilderung auf der Höhenstraße beim Kindergarten.

Laut Ihrer Antwort auf die Bürgermeldung 1377/2024 besteht keine Einbahnregelung zwischen Kindergarten und Hungerburgbahn.

Die derzeit vorhandenen Schilder weisen allerdings auf eine solche hin.

Bei der Einfahrt bergauf ,von Westen, steht sowohl rechts (von der Kirche kommend sichtbar) als auch links, direkt vor dem Zaun des Kindergartens, ein Einbahnschild, durch welches Autofahrer sich beim Überholen des Busses in der Endstation in falscher Sicherheit wiegen, da ja doch auch Autos von Osten kommen können.
KOMMENTARE
Innsbruck
Innsbruck
Kommentar erstellt am: 19.11.2024 um 07:14 Uhr
Titel: AW: Einbahnregelung?
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Sehr geehrte,

wir haben die Baufirma erneut beauftragt die Beschilderung entsprechend der Verordnung richtig zu stellen.

Freundliche Grüße
Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht
 
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