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Einbahnregelung

Meldungsnummer 756/2024
Erstellt am 04.07.2024 um 11:28 Uhr
Kategorie Verkehrsrecht, Parken (Beschilderungen)
Standort Kapuzinergasse
6020 Innsbruck
Status Erledigt
Kommentare 2 Kommentare
Erledigt am 26.08.2024
Dauer 53 Tage
BESCHREIBUNG
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Sehr geschätzte Damen und Herren !

Aufgrund eines neuem Verkehrskonzeptes wurde schon vor längerer Zeit der Bereich der Zeughausgasse zwischen Ing.Etzelstrasse und Kapuzinergasse zu einer Einbahn in Richtung Norden umfunktioniert.
Diese Einbahn ist jedoch so schlecht Beschildert das permanent Fahrzeuge von der Ing. Etzelstrasse kommend in Richtung Süden fahren. Es kommt hier tagtäglich zu sehr gefährlichen Situationen mit ALLEN Verkehrsteilnehmern. Leider fahren auch vermehrt Fahrzeuge gegen die Einbahn der Kapuzinergasse von der Bienerstrasse kommend. Auch dort ist die Beschilderung nicht ausreichend zumal Fahrzeuge aus dem Besucherparkplatz der Bienerstrasse Neubauten direkt gegen die Einbahn fahren.

Ich hoffe, das nicht erst etwas schlimmeres passieren muss damit hier reagiert wird. Aufgrund des erhöhten Verkehrsaufkommen durch unzählige neue Wohnhäuser in diesem Bereich sind Vollbremsungen im Kreuzungsbereich Kapuzinergasse / Zeughausgasse schon an der Tagesordnung ( eher halbstündlich ) !

Vielleicht ist es möglich die Einbahntafel von der Ing.Etzelstrasse aus gesehen sichtbarer anzubringen.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Plangger

PS. Selbst Fahrzeuge des Stadtfuhrparks, ISD, IKB usw. ignorieren diese Einbahn !
KOMMENTARE
Innsbruck
Innsbruck
Kommentar erstellt am: 26.08.2024 um 13:57 Uhr
Titel: AW: Einbahnregelung
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Sehr geehrte,

bezüglich der Einbahn Zeughausgasse zwischen Ing.-Etzel-Straße und Kapuzinergasse wird die Polizei gebeten diesen Bereich verstärkt zu kontrollieren.
Allenfalls mögliche weitere verkehrliche Maßnahmen werden auch diskutiert, hier gibt es aber noch keine fixen Pläne.

Bezüglich der Einbahn in der Kapuzinergasse zwischen Bienerstraße und Zeughausgasse, wird geprüft, ob hier nicht allenfalls die Einbahnregelung erst ab der Engstelle Richtung Osten verschoben werden soll. Im Abschnitt von der Bienerstraße bis zur ersten Engstelle ist die Kapuzinergasse breit und ist aufgrund der neuen Wohnbebauung auch allenfalls der Bedarf für Beidrichtungsverkehr in diesem Abschnitt gegeben.
Dies muss in Zusammenschau mit den umliegenden Verkehrsregelungen und allenfalls notwendigen Änderungen geprüft werden.

Freundliche Grüße
Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht
 
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VerfasserIn der Meldung
Kommentar erstellt am: 26.08.2024 um 15:56 Uhr
Titel: AW: AW: Einbahnregelung
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Vielen Dank für die Rückmeldung jedoch wurde nicht beantwortet warum man während der Bauphase in Dreiheiligen samt Viadukt Durchfahrt in der Kohlstattgasse die Einbahnstraße zwischen Ing. Etzelstr. und der Kapuzinergasse umdreht ? Wir Anrainer müssen egal aus welcher Richtung wir kommen IMMER einen gewaltigen Umweg durch die Reichenau fahren da es KEINE andere Zufahrt gibt ! Würde man die Einbahnregelung umdrehen hätten wir zumindest die Möglichkeit durch den Viadukt in die Kapuzinergasse, Kohlstattgasse, Jahnstraße, Johann Rösslergasse , Zeughausgasse und Grillparzerstrasse zu kommen.

MfG Plangger Markus
 
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