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auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.

Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.

Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.

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BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!

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E-Scooter auf Fußweg

Meldungsnummer 1065/2024
Erstellt am 07.09.2024 um 12:14 Uhr
Kategorie Sonstiges
Standort Herzog-Siegmund-Ufer
6020 Innsbruck
Status Erledigt
Kommentare 7 Kommentare
Erledigt am 09.09.2024
Dauer 1 Tag
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Kommentar erstellt am: 07.09.2024 um 23:40 Uhr
Titel: AW: E-Scooter auf Fußweg
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Wann hört denn das mit den Scootern auf - Meldung über Meldung! Merkt da keiner in der Stadtregierung dass die Roller einfach alle nur nerven??
 
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Kommentar erstellt am: 08.09.2024 um 18:28 Uhr
Titel: AW: E-Scooter auf Fußweg
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Und wie sie nerven!
Absolut verbieten wie bereits in mehreren Städten !
 
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Kommentar erstellt am: 07.09.2024 um 23:43 Uhr
Titel: AW: E-Scooter auf Fußweg
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Jetzt gibt es so viele neu geschaffene Abstellplätze für Scooter - schert sich keiner darum - aber es musste ja noch zusätzlich ein Dritter Anbieter dazu geholt werden ! Weniger (am besten nichts) ist mehr!!
 
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Kommentar erstellt am: 08.09.2024 um 17:12 Uhr
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Bei vielen dieser Meldungen ist klar ersichtlich, dass der Gehsteig breit genug ist und die Roller StVO-konform abgestellt sind.
 
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Kommentar erstellt am: 08.09.2024 um 17:32 Uhr
Titel: AW: E-Scooter auf Fußweg
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Nein, seit September dürfen die Leih-Scooter nur mehr auf markierten Stellflächen abgestellt werden, im Übrigen konnte diese Stelle nur verbotenerweise (Fahren auf dem Gehweg) erreicht werden …
 
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Kommentar erstellt am: 08.09.2024 um 18:26 Uhr
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Samma a bissi daneben ?
So viel Gehwege mit über 1,40 m Breite gibt's bei uns nicht - und selbst da hilft es nichts, wenn diese Idioten ihre Scheiss Leihkarre mitten am Gehweg stehen lassen, wie fast immer!
Hier ein ganz kleiner Auszug:

Wo darf nicht gefahren werden?

Nicht benützbare Verkehrsflächen:

Gehsteig und Gehweg
Das Befahren von Gehsteigen und Gehwegen ist verboten.

Die zuständige Behörde kann jedoch das Befahren von Gehsteigen und Gehwegen erlauben. Ist dies der Fall, so dürfen diese Verkehrsflächen jedoch maximal mit Schrittgeschwindigkeit befahren werden. Die Bekanntmachung einer solchen Ausnahme erfolgt über die Amtstafel, darüber hinaus kann die Gemeinde auch für weitere Informationen sorgen. Ein eigenes Verkehrszeichen ist nicht vorgesehen.
 
Innsbruck
Innsbruck
Kommentar erstellt am: 09.09.2024 um 07:53 Uhr
Titel: AW: E-Scooter auf Fußweg
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Beste Grüße
Sabine Kröß-Tunner
Stadtmagistrat Innsbruck
Bürgerservice
 
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