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auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Dauerparker
Meldungsnummer | 618/2021 |
Erstellt am | 05.10.2021 um 07:00 Uhr |
Kategorie |
Verkehrsrecht, Parken (Beschilderungen)
|
Standort |
Werner-Von-Siemens-Straße 6020 Innsbruck |
Status | Erledigt |
Kommentare | 4 Kommentare |
Erledigt am | 05.10.2021 |
Dauer | 2 Stunden |
BESCHREIBUNG
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5 Bewertungen)
von 5 (
Pünktlich zu Semesterbeginn ist der Bereich um die Werner-von-Siemens-Straße durchgehend mit (überwiegend deutschen) Dauerparkern blockiert. Diese stehen hier für mehrere Wochen durchgehend, um dann wieder kurz nach Hause zu fahren. Für Berufstätige in dieser Gegend stellt dies ein gravierendes Problem dar, da uns oft das Parken bei der Arbeit nicht möglich ist. Hier wäre dringend eine Erweiterung der Kurzparkzone mit Parkkarte für jene, die sie tatsächlich benötigen, geboten.
KOMMENTARE
Diesfalls rege ich an, dass Sie die „gesetzlichen“ Voraussetzungen für die Ausstellung „von sog. Pendlerparkkarten“ im Gemeinderat überarbeiten.
Es gibt schon zuviel an gebührenpflichtigen Kurzparkplätzen.
Man muss sich nicht überall abzocken lassen.
Man muss sich nicht überall abzocken lassen.
Ich habe dazu auch einmal etwas der Stadt geschrieben.
Mein Vorschlag/Idee damals "Parkraumbewirtschaftung - Gewerbegebiet Mühlau-Arzl"
Gleiche Problemstellung anderes Stadtgebiet. Meldung 424/2021
Mein Vorschlag/Idee damals "Parkraumbewirtschaftung - Gewerbegebiet Mühlau-Arzl"
Gleiche Problemstellung anderes Stadtgebiet. Meldung 424/2021
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im Sinne der Straßenverkehrsordnung werden in Innsbruck bisher nur jene Gebiete parkraumbewirtschaftet, in denen durch die Bewirtschaftung eine Erleichterung für die dort ansässige Wohnbevölkerung erreicht wird. In den Gewerbegebieten wohnen keine bzw. nur sehr wenige Menschen, daher gibt es hier keine Parkgebührenpflicht.
Würde der Gemeinderat die Einführung einer gebührenpflichtigen Parkstraßenregelung in diesem Bereich beschließen, wäre auch das Parken auf öffentlichem Gut im Straßenraum für Angestellte der ansässigen Betriebe gebührenpflichtig. Die Möglichkeit der Ausstellung von sog. Pendlerparkkarten besteht nur unter sehr strengen gesetzlichen Voraussetzungen (z.B. wenn die Arbeitsstätte mit öff. Verkehrsmitteln nicht erreichbar ist).
Freundliche Grüße
Ref. Parkraumbewirtschaftung