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auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.

Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.

Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.

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Corona Maßnahmen FFP2 Pflicht im Freien

Meldungsnummer 8/2022
Erstellt am 06.01.2022 um 17:00 Uhr
Kategorie Verkehrsrecht, Parken (Beschilderungen)
Standort Maria-Theresien-Straße 18
6020 Innsbruck
Status Erledigt
Kommentare 0 Kommentare
Erledigt am 03.10.2022
Dauer 269 Tage
BESCHREIBUNG
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Nachdem ab 8.1. lt. aktuellen Nachrichten die Maskenpflicht im Freien gilt, wenn der 2 m Mindestabstand zu anderen nicht eingehalten werden kann und dies auf den meisten städtischen Gehsteigen schon aufgrund ihrer Breite nicht möglich ist, bitte ich zu veranlassen alle Straßen der Innsbrucker Innenstadt, in denen keine öffentlichen Personennahverkehrslinien verkehren, für die Zeit dieser Verpflichtung als "Shared space" zu verordnen. Kombiniert sollte das auch mit stark eingeschränkten Oberflächenparkplätzen sein, da diese vieleorts den Gehsteig "einkesseln".

Als Innestadt i.d.S. würde ich den Bereich bezeichnen, der von Innerkoflerstraße, Uni, Unibrücke, Hööttingerau, Kirschentalgasse, Riedgasse, schmelzergasse, Bethouartsteg, Kapfererstraße, Sieberstraße, Pembaurstraße, Gumppstraße, Hörmannstraße, Sill, Olympiabrücke, Südring, Egger-Lienzstraße eingeschlossen ist.

Begründung:
Es ist meiner Meinung nach vor allem für ältere Personen schwer zumutbar längerer Strecken mit eingeschränkt verfügbarer Atemluft zu meistern. Man wird daher in der Regel ohne Maske am Gehsteig gehen und im Bedarfsfall in großem Bogen auf die Straße ausweichen. Da man im Gehen niemanden behindert aber der Unterschied zwischen Schrittgeschwindgkeit und Tempo 30 oder 50 zu groß ist, ist es notwendig das Geschwindigkeitsniveau des motorisierten und des Radverkehrs zu senken.

P.S. ich habs in der südlichen Greilstraße verortet, weil es mir da selbst täglich auffällt
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