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Bodenmarkierung an der Kreuzung Oswald Wolkesteingasse /Gerhart Hauptmannstraße

Meldungsnummer 754/2021
Erstellt am 29.12.2021 um 18:47 Uhr
Kategorie Verkehrsrecht, Parken (Beschilderungen)
Standort Gerhart-Hauptmann-Straße
6020 Innsbruck
Status Erledigt
Kommentare 2 Kommentare
Erledigt am 30.12.2021
Dauer 14 Stunden
BESCHREIBUNG
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Die gelben Dreiecke (nach STVO sind die als Ordnungslinien gar nicht wirklich gedeckt), die auf des Gelten der Rechtsregel hinweisen sollten (siehe TIRIS Luftbild), scheinen mir hier etwas verwirrend gesetzt worden zu sein.
Während die Nr. 2 und 3 ihre Berechtigung haben, ist 1 nicht verständlich, da hier kein gleichwertiger Verkehrsweg sondern eine private Tiefgaragenrampe einmündet (siehe auch Parzellenstruktur im TIRIS screenshot). Da aber bei der Tiefgaragenrampe deren Einmündung zur Straße nicht mit gelben Dreiecken versehen wurde, könnte in Kenntnis der sonstigen Markierungen von einem dort Ausfahrenden erwartet werden, dass die Gerhart Hauptmannstraße zur Tiefgagaragenausfahrt abgewertet ist. War das die Intention der Markierungen und wie wurde das verordnet?
KOMMENTARE
Innsbruck
Innsbruck
Kommentar erstellt am: 30.12.2021 um 09:33 Uhr
Titel: AW: Bodenmarkierung an der Kreuzung Oswald Wolkesteingasse /Gerhart Hauptmannstraße
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die Wolkensteingasse ist eine Verbindungsstraße zwischen Gerhart-Hauptmann-Straße und Philippine-Welser-Straße. Als Verbindungsstraße ist sie zwar für den KFZ-Verkehr gesperrt, Radfahrer sind allerdings von dem bestehenden Fahrverbot ausgenommen.
Daher ist der Hinweis auf die geltende Rechtsregel mittels sogenannter Haifischzähne an der Kreuzung Gerhart-Hauptmann-Straße / Wolkensteingasse auch markiert.
Sogenannte Haifischzähne sind nicht verordnungspflichtig nach der Straßenverkehrsordnung sondern werden vom Straßenverwalter an Kreuzungen in 30er-Zonen angebracht, um auf den Geltungsbereich der Rechtsregel hinzuweisen.

Freundliche Grüße

Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht
 
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VerfasserIn der Meldung
Kommentar erstellt am: 06.01.2022 um 16:40 Uhr
Titel: AW: Bodenmarkierung an der Kreuzung Oswald Wolkesteingasse /Gerhart Hauptmannstraße
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Danke, die Markierung von der Wolkensteingasse her bzw. für Radfahrer gegen die Einbahn in der GHS waren mir schon klar. Nur die Markierung von Osten kommend schien mir seltsam.
Andererseits kenne ich die gleiche Situation bei der Kreuzung Geyrstraße / P - Welserstraße. Dort ist sie mir aber nie unklar gewesen, wohl weil die privaten Hauseinfahrten beim Dorfbrunnen gut einsehbar und eindeutig abgewertet sind. Die Haifischzähne sind hier für den von süden kommenden eigentlich irrelevant, da dort nur die Begegnungsregel gilt, die Rechtsregel jedoch nicht, da die Hauseinfahrten ohnhin abgewertet sind.
Wenn nun die angebrachte Markerung in der GHS, was ich aus ihrer Erklärung deute, das gleiche bedeuten, und die Zufahrten von Norden her privat und keinen öffentlichen Straßen sind, so haben wir es auch hier mit einem T Knoten zu tun.
 
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