Guten Tag,
auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Beschilderung wegen Einbahn in Gerhart-Hauptmann-Straße fehlt
Meldungsnummer | 650/2022 |
Erstellt am | 12.10.2022 um 19:33 Uhr |
Kategorie |
Verkehrsrecht, Parken (Beschilderungen)
|
Standort |
Gerhart-Hauptmann-Straße 6020 Innsbruck |
Status | Erledigt |
Kommentare | 2 Kommentare |
Erledigt am | 21.11.2022 |
Dauer | 39 Tage |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Die Gerhart-Hauptmann-Straße in Innsbruck ist ja eine Einbahnstraße, Radfahrer ausgenommen.
Bei der Einmündung der Zufahrt zu den Häusern Nr. 24 und 26 in die Gerhart-Hauptmann-Straße fehlt derzeit eine entsprechende Beschilderung. Jemand, der nicht ortskundig ist und mit einem Kraftfahrzeug aus dieser Zufahrt in die Gerhart-Hauptmann-Straße einbiegen möchte, könnte hier falsch abbiegen.
Ich ersuche, hier eine geeignete Beschilderung anzubringen. Danke.
Bei der Einmündung der Zufahrt zu den Häusern Nr. 24 und 26 in die Gerhart-Hauptmann-Straße fehlt derzeit eine entsprechende Beschilderung. Jemand, der nicht ortskundig ist und mit einem Kraftfahrzeug aus dieser Zufahrt in die Gerhart-Hauptmann-Straße einbiegen möchte, könnte hier falsch abbiegen.
Ich ersuche, hier eine geeignete Beschilderung anzubringen. Danke.
KOMMENTARE
Sehr geehrte,
Einbahnstraßen werden bei der Ausfahrt aus Grundstücken nicht wiederholt beschildert.
Das würde eine Unmenge an zusätzlichen Verkehrsschildern bedeuten.
Es wird davon ausgegangen, dass jeder Verkehrsteilnehmer der eine Einbahnstraße befährt auch wahrnimmt, dass es sich um eine Einbahnstraße handelt und in welche Richtung diese verläuft.
Die Bodenmarkierungen lassen wir vom Straßenverwalter überprüfen und gegebenenfalls auffrischen.
Das Anbringen von Bodenmarkierungen ist temperatur- und witterungsabhängig und kann allenfalls erst im Frühjahr durchgeführt werden.
Freundliche Grüße
Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht
Einbahnstraßen werden bei der Ausfahrt aus Grundstücken nicht wiederholt beschildert.
Das würde eine Unmenge an zusätzlichen Verkehrsschildern bedeuten.
Es wird davon ausgegangen, dass jeder Verkehrsteilnehmer der eine Einbahnstraße befährt auch wahrnimmt, dass es sich um eine Einbahnstraße handelt und in welche Richtung diese verläuft.
Die Bodenmarkierungen lassen wir vom Straßenverwalter überprüfen und gegebenenfalls auffrischen.
Das Anbringen von Bodenmarkierungen ist temperatur- und witterungsabhängig und kann allenfalls erst im Frühjahr durchgeführt werden.
Freundliche Grüße
Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht
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