Guten Tag,
auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Beschilderung "Privatparkplatz" auf Klammstraße
Meldungsnummer | 824/2024 |
Erstellt am | 21.07.2024 um 12:29 Uhr |
Kategorie |
Verkehrsrecht, Parken (Beschilderungen)
|
Standort |
Klammstraße 6020 Innsbruck |
Status | Erledigt |
Kommentare | 8 Kommentare |
Erledigt am | 03.09.2024 |
Dauer | 43 Tage |
BESCHREIBUNG
Meldung bewerten:
8 Bewertungen)
von 5 (
Sehr geehrte Damen und Herren,
mich hat heute die Beschilderung des Halteverbots bzw. die Ausschilderung von "Privatparkplätzen" offensichtlich auf der öffentlichen Klammstraße etwas überrascht. Wie kann 1. ein Halteverbot vor dem Anfang des Halteverbots gelten und 2. öffentlicher Raum als Privatparkplatz beschildert werden.
Ich bitte um Klarstellung.
Vielen Dank und mit besten Grüßen.
mich hat heute die Beschilderung des Halteverbots bzw. die Ausschilderung von "Privatparkplätzen" offensichtlich auf der öffentlichen Klammstraße etwas überrascht. Wie kann 1. ein Halteverbot vor dem Anfang des Halteverbots gelten und 2. öffentlicher Raum als Privatparkplatz beschildert werden.
Ich bitte um Klarstellung.
Vielen Dank und mit besten Grüßen.
KOMMENTARE
Kommt hier noch eine Antwortet???Und bitte auch betreffend der oberen Anna Dengelstraße!
Wird das 2024 noch was mit der Antwort oder nicht??
Ein Monat ohne irgendwelche Reaktionen . Warum?
Hallooooooo an‘s Universum und an‘s Stadtmagistrat!
Ist da wer . Hier warten frustrierte Fragesteller auf eine befriedigende Antwort!!
Und auch wenn noch diverse Ämter und Aussenstellen befragt werden müssen könnte man einfach mal „angenommen“ schreiben.
Auch wenns schwerfällt!
Ist da wer . Hier warten frustrierte Fragesteller auf eine befriedigende Antwort!!
Und auch wenn noch diverse Ämter und Aussenstellen befragt werden müssen könnte man einfach mal „angenommen“ schreiben.
Auch wenns schwerfällt!
Sehr geehrte,
der westliche Teil der Klammstraße – im gegenständlichen Bereich – befindet sich im Privateigentum.
Die gegenständliche Beschilderung ist daher zulässig.
Freundliche Grüße
Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht
der westliche Teil der Klammstraße – im gegenständlichen Bereich – befindet sich im Privateigentum.
Die gegenständliche Beschilderung ist daher zulässig.
Freundliche Grüße
Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht
Vielen Dank für das rasche Beantworten der Meldung.
Da hier laut Beschilderung kein Halte- oder Parkverbot herrscht, ab wo genau darf hier auf der Klammstraße geparkt werden. Ich (und sicher auch viele Anreiner) würden sich über ein Schema freuen.
Beste Grüße
Da hier laut Beschilderung kein Halte- oder Parkverbot herrscht, ab wo genau darf hier auf der Klammstraße geparkt werden. Ich (und sicher auch viele Anreiner) würden sich über ein Schema freuen.
Beste Grüße
Von schnell kann hier wirklich wohl nicht die Rede sein und ist auch nicht Bedankenswert!!
5 von 5 (8 Bewertungen)
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