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Beschilderung "Privatparkplatz" auf Klammstraße

Meldungsnummer 824/2024
Erstellt am 21.07.2024 um 12:29 Uhr
Kategorie Verkehrsrecht, Parken (Beschilderungen)
Standort Klammstraße
6020 Innsbruck
Status Erledigt
Kommentare 8 Kommentare
Erledigt am 03.09.2024
Dauer 43 Tage
BESCHREIBUNG
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Sehr geehrte Damen und Herren,

mich hat heute die Beschilderung des Halteverbots bzw. die Ausschilderung von "Privatparkplätzen" offensichtlich auf der öffentlichen Klammstraße etwas überrascht. Wie kann 1. ein Halteverbot vor dem Anfang des Halteverbots gelten und 2. öffentlicher Raum als Privatparkplatz beschildert werden.
Ich bitte um Klarstellung.
Vielen Dank und mit besten Grüßen.
KOMMENTARE
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Kommentar erstellt am: 22.07.2024 um 07:29 Uhr
Titel: AW: Beschilderung "Privatparkplatz" auf Klammstraße
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Hier wird ja auch seit Jahren die Anna Dengelstraße im oberen Teil als Privatstraße von privater Seite her beschildert!!!Warum eigentlich??? Auch das ist sicher nicht rechtens.
 
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Kommentar erstellt am: 30.07.2024 um 07:53 Uhr
Titel: AW: Beschilderung "Privatparkplatz" auf Klammstraße
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Kommt hier noch eine Antwortet???Und bitte auch betreffend der oberen Anna Dengelstraße!
 
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Kommentar erstellt am: 07.08.2024 um 13:26 Uhr
Titel: AW: Beschilderung "Privatparkplatz" auf Klammstraße
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Wird das 2024 noch was mit der Antwort oder nicht??
 
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Kommentar erstellt am: 22.08.2024 um 16:20 Uhr
Titel: AW: Beschilderung
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Ein Monat ohne irgendwelche Reaktionen . Warum?
 
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Kommentar erstellt am: 02.09.2024 um 15:28 Uhr
Titel: AW: Beschilderung "Privatparkplatz" auf Klammstraße
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Hallooooooo an‘s Universum und an‘s Stadtmagistrat!
Ist da wer . Hier warten frustrierte Fragesteller auf eine befriedigende Antwort!!
Und auch wenn noch diverse Ämter und Aussenstellen befragt werden müssen könnte man einfach mal „angenommen“ schreiben.
Auch wenns schwerfällt!
 
Innsbruck
Innsbruck
Kommentar erstellt am: 03.09.2024 um 07:50 Uhr
Titel: AW: Beschilderung "Privatparkplatz" auf Klammstraße
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Sehr geehrte,

der westliche Teil der Klammstraße – im gegenständlichen Bereich – befindet sich im Privateigentum.
Die gegenständliche Beschilderung ist daher zulässig.

Freundliche Grüße
Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht
 
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VerfasserIn der Meldung
Kommentar erstellt am: 03.09.2024 um 08:58 Uhr
Titel: AW: Beschilderung "Privatparkplatz" auf Klammstraße
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Vielen Dank für das rasche Beantworten der Meldung.
Da hier laut Beschilderung kein Halte- oder Parkverbot herrscht, ab wo genau darf hier auf der Klammstraße geparkt werden. Ich (und sicher auch viele Anreiner) würden sich über ein Schema freuen.
Beste Grüße
 
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Kommentar erstellt am: 04.09.2024 um 18:05 Uhr
Titel: AW: AW: Beschilderung "Privatparkplatz" auf Klammstraße
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Von schnell kann hier wirklich wohl nicht die Rede sein und ist auch nicht Bedankenswert!!
 
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