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Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.

Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.

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Bergisel: Zufahrtsstraße und Benutzung des gebührenpflichtigen Parkplatzes beim Tirol Panorama

Meldungsnummer 320/2022
Erstellt am 23.06.2022 um 11:16 Uhr
Kategorie Verkehrsrecht, Parken (Beschilderungen)
Standort Brennerstraße/Hohlweg/Bergiselweg
6020 Innsbruck
Status Erledigt
Kommentare 1 Kommentar
Erledigt am 08.07.2022
Dauer 14 Tage
BESCHREIBUNG
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Sehr geehrte Damen und Herren!

Als Obmann der Interessengemeinschaft am Bergisel und Anrainer an der Auffahrtsstraße zum Tirol Panorama möchte ich Sie über nachstehende Probleme informieren:

1. Geschwindigkeitsbeschränkung
Die 30km/h-Verordnung, Verkehrszeichen beim Haus Hohlweg 2 angebracht, wird von kaum einem/einer FahrzeuglenkerIn beachtet. Aufgrund dessen kommt es immer wieder beim Kreuzungsbereich Hohlweg/Zugang Kinderspielplatz-Tumlerpark zu gefährlichen Situationen ( die vom Sonnenburgerhof talwärts fahrenden RadfahrerInnen fahren relativ oft mit höherem Tempo in diese Kreuzung ein -- wobei hier die "Rechtsregel" von FahrzeuglenkerInnen in Fahrtrichtung Tirol Panorama meist nicht beachtetet wird--!
Tempo 30 wird auch von Fahrzeugen die vom Tirol Panorama kommen nicht beachtet (es ist auch nirgendwo ein Hinweis ersichtlich!) und damit verbunden kommt es auch aus dieser Richtung an der Hohlwegeinmündung zu gefährlichen Situationen.
Die FahrzeuglenkerInnen der zwei Buslinien (VVT und Sightseer) sind auch täglich mit diesen Problemen mehrmals an dieser Kreuzung konfrontiert!
Auf der Straße zum Tirol Panorama sind auch sehr viele FußgängerInnen unterwegs - es gibt keinen Gehsteig(!) - und schon aus dem Grund sollte deutlich auf die Geschwindigkeitsbegrenzung hingewiesen werden.

2. Verkehrsleitsystem zum Parkplatz
Ja, wieder dreht es sich um die Hohlwegeinmündung/Hohlwegauffahrt im Bereich Bergiselweg. Hier ist eine Fahrverbotsstafel (Richtung Hohlweg) mit dem Zusatz "Ausgenommen Anrainer" angebracht. Tagtäglich wird diese Tafel oftmals von Kfz-LenkerInnen übersehen und dann bemerken diese ihren Orientierungsfehler erst, wenn sie mit ihren Fahrzeugen (PKW, Wohnmobile und selbst auch Fahrzeug mit Wohnwägen) am Hohlweg stehen. Das Ergebnis in dem Fall, wenn die LenkerInnen ihr Fahrzeug in Rückwärtsfahrt auf den Bergiselweg zurücklenken: eine gefährliche Situation für die FahrzeuglenkerInnen beider Fahrtrichtungen am Bergiselweg und auch für die talwärts fahrenden RadfahrerInnen. Ach hier können die LinienbuslenkerInnen "ein Lied davon singen".

3. ReisebuslenkerInnen als umweltunfreundliche ParkgebühernsparerInnen
Vermehrt sparen sich diese LenkerInnen von Großraum- und auch Kleinbussen die Parkgebühren beim Tirol Panorama. Die Gäste steigen in Höhe vom Kaiserjägemuseum aus, der "geleerte" Reisebus fährt zurück auf den kleinen Parkplatz beim Haus Hohlweg 2/Ferrarihof und wartet dort bis die Reisenden wieder beim Kaiserjägermuseum abzuholen sind. Dass der Bus für die Reisenden richtig temperiert ist (Klimaanlage oder Heizung) wird der Motor während der Wartezeit natürlich nicht abgestellt!!!

Ich denke, dass diese drei Probleme ohne großen Aufwand/Kosten bürgerfreundlich zu lösen wären. Bei Bedarf stehe ich Ihnen gerne mit konstruktiven Lösungsvorschlägen zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen




KOMMENTARE
Innsbruck
Innsbruck
Kommentar erstellt am: 08.07.2022 um 07:58 Uhr
Titel: AW: Bergisel: Zufahrtsstraße und Benutzung des gebührenpflichtigen Parkplatzes beim Tirol Panorama
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Sehr geehrte,

an der Kreuzung Bergiselweg / Hohlweg sollen Richtung Tirol Panorama Wegweiser angebracht werden um Falschfahrten Richtung Hohlweg von Ortsunkundigen zu vermeiden.

Betreffend die Einhaltung der verordneten Höchstgeschwindigkeit sowie der Rechtsregel - welche durch die markierten Haifischzähne klar angezeigt ist - werden wir die Polizei um verstärkte Kontrollen ersuchen.
In diesem Zusammenhang können auch allfällige, mit laufendem Motor geparkte Reisebusse geahndet werden.

Freundliche Grüße

Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht
 
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