Guten Tag,
auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Begrenzter Parkraum
Meldungsnummer | 650/2024 |
Erstellt am | 10.06.2024 um 10:55 Uhr |
Kategorie |
Verkehrsrecht, Parken (Beschilderungen)
|
Standort |
An-der-Lan-Straße 41 6020 Innsbruck |
Status | Erledigt |
Kommentare | 4 Kommentare |
Erledigt am | 25.10.2024 |
Dauer | 136 Tage |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Hallo
Aufgrund der Umbauarbeiten des DDr. Alois Lugger Platzes wurden entlang der An-der-Lan Straße viele Parklätze gestrichen, was die Parksituation noch schwieriger macht als sie schon war. Könnte man zumindest begrenzte Parkverbote machen, wodurch zumindest Abends/Nachts und an den Wochenenden (an denen zumindest nicht gearbeitet wird) mehr Parkplätze zur Verfügung stehen würden?
Es ist inzwischen wirklich eine Tortur einen freien Parkplatz zu finden und die Bauarbeiten ziehen sich ja doch noch ein Jahr.
Vielen Dank und liebe Grüße
Nadine
Aufgrund der Umbauarbeiten des DDr. Alois Lugger Platzes wurden entlang der An-der-Lan Straße viele Parklätze gestrichen, was die Parksituation noch schwieriger macht als sie schon war. Könnte man zumindest begrenzte Parkverbote machen, wodurch zumindest Abends/Nachts und an den Wochenenden (an denen zumindest nicht gearbeitet wird) mehr Parkplätze zur Verfügung stehen würden?
Es ist inzwischen wirklich eine Tortur einen freien Parkplatz zu finden und die Bauarbeiten ziehen sich ja doch noch ein Jahr.
Vielen Dank und liebe Grüße
Nadine
KOMMENTARE
Hallo
Das sind aber nur die Ersatzparkplätze für die derzeit gesperrte Garage. Man darf dort nur mit ausdrücklicher Genehmigung parken, somit gibt es im Endeffekt nicht mehr Parkplätze.
Das sind aber nur die Ersatzparkplätze für die derzeit gesperrte Garage. Man darf dort nur mit ausdrücklicher Genehmigung parken, somit gibt es im Endeffekt nicht mehr Parkplätze.
Warum wird keine 24/7 Parkraumbewirtschaftung im gesamten Stadtgebiet eingeführt. Dadurch haben alle BesitzerInnen von Anwohnerparkkarten einen klaren Mehrwert. Außerdem werden Firmenfahrzeuge nicht mehr im Siedlungsgebiet geparkt und die Stadt hat mehr Einnahmen. Ist eigentlich ganz einfach.
Guten Tag!
Vielen Dank für ihre Eingabe. Leider verursachen Baustellen Einschränkungen für alle Verkehrsteilnehmer. Bei jedem Bauvorhaben wird versucht die Einschränkungen für alle Verkehrsteilnehmer – auch für Anrainer – so gering wie möglich zu halten.
Bei der gegenständlichen Baustelle werden die gesperrten Parkplätze für einen geordneten Bauablauf (Zu- und Abfahrt zur Baustelle, Sicherheitsfläche und Manipulationsfläche) dringend benötigt.
Eine zeitliche Begrenzung des verordneten Halte- und Parkverbotes ist daher nicht angedacht.
Wir bitten höflich um Ihre geschätzte Kenntnisnahme!
Freundliche Grüße
Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht
Vielen Dank für ihre Eingabe. Leider verursachen Baustellen Einschränkungen für alle Verkehrsteilnehmer. Bei jedem Bauvorhaben wird versucht die Einschränkungen für alle Verkehrsteilnehmer – auch für Anrainer – so gering wie möglich zu halten.
Bei der gegenständlichen Baustelle werden die gesperrten Parkplätze für einen geordneten Bauablauf (Zu- und Abfahrt zur Baustelle, Sicherheitsfläche und Manipulationsfläche) dringend benötigt.
Eine zeitliche Begrenzung des verordneten Halte- und Parkverbotes ist daher nicht angedacht.
Wir bitten höflich um Ihre geschätzte Kenntnisnahme!
Freundliche Grüße
Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht
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