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auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.

Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.

Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.

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BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!

Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Begegnungszone

Meldungsnummer 717/2022
Erstellt am 04.11.2022 um 12:20 Uhr
Kategorie Verkehrsrecht, Parken (Beschilderungen)
Standort Erlerstraße
6020 Innsbruck
Status Erledigt
Kommentare 2 Kommentare
Erledigt am 15.11.2022
Dauer 10 Tage
BESCHREIBUNG
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Die Begegnungszone in der Meranerstrasse führt regelmäßig zu Konfrontationen mit VVT und IVB Busfahrern sowie mit Taxifahrern.

Wenn ich als Fußgänger die Bewegungszone benütze, werde ich ständig von Bus- und Taxifahrern angepöbelt, warum ich denn auf der Straße gehe. So gerade heute wieder.

Vielleicht sollte bei den genannten Personengruppen das Bewusstsein geschärft werden, um was es bei der Bewegungszone geht. Es ist befremdlich, dass gerade bei Busfahrern jegliche Kenntnis darüber fehlt.

Es sollte auch hinterfragt werden, ob eine mit öffentlichem Verkehr stark befahrene Straße als Begegnungszone überhaupt geeignet ist.

KOMMENTARE
Innsbruck
Innsbruck
Kommentar erstellt am: 15.11.2022 um 09:09 Uhr
Titel: AW: Begegnungszone
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Sehr geehrte,

in Begegnungszonen dürfen die Lenker von Fahrzeugen Fußgänger weder gefährden noch behindern und Fußgänger den Fahrzeugverkehr nicht mutwillig behindern.

Gerne leiten wir Ihre Meldung an die Wirtschaftskammer und an IVB und VVT weiter, und weisen auf die geltenden Regelungen in einer Begegnungszone hin.

Freundliche Grüße

Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht
 
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Weitere(r) TeilnehmerIn
Kommentar erstellt am: 16.11.2022 um 21:34 Uhr
Titel: AW: Begegnungszone
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Ist Gehen (also nicht Rennen/Flüchten) mutwillige Behinderung? Wie langsam darf man gehen, damit dies nicht als agressiver Akt anderen Verkehrsteilnehmern gegenüber definiert wird. Ich meine das jetzt nicht sarkastisch.
Um juristische Klärung wird gebeten
 
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