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Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.

Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.

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Befahren des Gehsteigs erlaubt ?

Meldungsnummer 1227/2024
Erstellt am 08.10.2024 um 11:14 Uhr
Kategorie Verkehrsrecht, Parken (Beschilderungen)
Standort Bozner Platz
6020 Innsbruck
Status Erledigt
Kommentare 11 Kommentare
Erledigt am 09.12.2024
Dauer 61 Tage
BESCHREIBUNG
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Der Gehweg am Boznerplatz wird aufgrund der Gestaltung (Rampen, keine Beschilderung regelmäßig befahren. Ist dies erlaubt? Früher standen da mal die Stadträder als Hindernis. Dabei handelt es sich um einen stark frequentierten (Schul-)Weg. Bitte um Klärung!
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Kommentar erstellt am: 08.10.2024 um 11:15 Uhr
Titel: AW: Befahren des Gehsteigs erlaubt ?
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Es ist keine Beschilderung vorhanden.
 
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Kommentar erstellt am: 10.10.2024 um 08:42 Uhr
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Alle Gehsteige werden verkehrswidrig von Radfahrenden befahren - das verwundert nicht - Die Stadt Innsbruck verrät seine Bürger (Fußgänger) sie werden einfach zur Seite gedrückt! Am Gehsteig Radfahrer Escooter Roller, e-Mopeds (Essenszusteller) Post- Elektrofahrräder, Rollbretter…. Und - es passiert nichts!
Beispiel Fuzo Maria Theresienszrasse und Altstadt: Jede Menge Radfahrer unterwegs, Polizei steht regungslos um das Polizeiauto herum und macht ……… N i c h t s!
 
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Kommentar erstellt am: 10.10.2024 um 15:09 Uhr
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Ist Ihnen aber schon aufgefallen, dass hier Autos fahren? Auch auf dem Bild?
 
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Kommentar erstellt am: 10.10.2024 um 16:50 Uhr
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Von meiner Logik (falls richtig interpretiert) ist das ein Gehsteig, der über die Strassenmündung hochgeführt ist. Als Beispiel fällt mir noch die Einmündung der Sebastian-Scheel-Strasse in die Bienerstrasse ein. Damit würde es sich um ein "Queren des Gehweges" handeln.
Beim Ausfahren von Parkplätzen,  Hauseinfahrten, Grundstücken quert man auch immer den Gehsteig. Längs befahren ist nicht erlaubt.
Wenn aber an der Ecke Restaurant "Pizzerei" ein Schild Sackgasse ist, dann dürften die Fahrzeuge hier nicht queren.
 
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Kommentar erstellt am: 10.10.2024 um 19:57 Uhr
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Danke, das wünschen ist mir bekannt! Fahren dürfen hier Fahrräder zwischen 22.00 Uhr abends bis 10.30 früh! Natürlich meine ich die Zeiten die mit dem Fahrverbot belegt sind - dies gilt auch für die Altstadt! Danke sehr
 
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Kommentar erstellt am: 14.10.2024 um 22:35 Uhr
Titel: AW: Befahren des Gehsteigs erlaubt ?
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Es wäre wirklich schön, wenn sich jemand des Themas annehmen würde. Die Situation ist leider nicht klar und für Fußgänger und sonstige Verkehrsteilnehmer gefährlich.
 
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Kommentar erstellt am: 16.10.2024 um 18:35 Uhr
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Kommentar erstellt am: 16.10.2024 um 18:35 Uhr
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Kommentar erstellt am: 28.10.2024 um 18:42 Uhr
Titel: AW: Befahren des Gehsteigs erlaubt ?
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Kommentar erstellt am: 08.12.2024 um 16:32 Uhr
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Hat sich nun nach 2 Monaten erledigt. Danke.
 
Innsbruck
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Kommentar erstellt am: 09.12.2024 um 07:50 Uhr
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Sehr geehrte,

das Befahren des Gehsteigs wurde mittels Pflanztrögen nunmehr unterbunden.

Freundliche Grüße
Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht
 
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