Guten Tag,
auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
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B182: sinnlose/gefährliche Tempoerhöhung
Meldungsnummer | 632/2023 |
Erstellt am | 01.09.2023 um 11:11 Uhr |
Kategorie |
Verkehrsrecht, Parken (Beschilderungen)
|
Standort |
Brennerstraße 6161 Natters |
Status | Nicht möglich |
Kommentare | 1 Kommentar |
BESCHREIBUNG
Meldung bewerten:
2 Bewertungen)
von 5 (
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte eine skurrile und möglicherweise gefährliche Beschilderung melden:
Auf der Brenner Straße B182, zwischen dem Sonnenburger Hof und dem Kreisverkehr Mutterer/Natterer Auffahrt, gilt bekanntlich Tempo 60 km/h.
Beim genannten Kreisverkehr ist seit wenigen Tagen eine größere Baustelle mit wechselweisen Verkehrsanhaltungen. Es ist dort nur mehr ein Fahrstreifen nutzbar.
Kurz nach der Natterer Tankstelle sind in Fahrtrichtung Brenner/Kreisverkehr wegen besagter Baustelle auf der B182 mehrere mobile Geschwindigkeitsbeschränkungstafeln aufgestellt, zuerst eine 70er-, dann eine 50er- und dann eine 30er-Tafel.
Das bedeutet, dass man kurz vor den weiteren Tempobeschränkungen anstelle normalerweise 60 km/h für knapp 100 m nochmal Gas geben und auf 70 km/h beschleunigen darf, bevor man wieder herunterbremsen (50 km/h, 30 km/h) und mit großer Wahrscheinlichkeit Baustellen-bedingt anhalten muss.
Welchen Sinn hat der temporäre 70er? Normalerweise gilt hier 60. Wegen der Anhaltungen bilden sich immer wieder Staus und es besteht dann die erhöhte Gefahr von Auffahrunfällen.
Meines Erachtens wäre es angebracht, anstelle der 70er-Tafel eine 50er-Beschränkung aufzustellen.
Darf ich Sie um Berücksichtigung bitten. Dankeschön.
PS: Bitte um öffentliche Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
ich möchte eine skurrile und möglicherweise gefährliche Beschilderung melden:
Auf der Brenner Straße B182, zwischen dem Sonnenburger Hof und dem Kreisverkehr Mutterer/Natterer Auffahrt, gilt bekanntlich Tempo 60 km/h.
Beim genannten Kreisverkehr ist seit wenigen Tagen eine größere Baustelle mit wechselweisen Verkehrsanhaltungen. Es ist dort nur mehr ein Fahrstreifen nutzbar.
Kurz nach der Natterer Tankstelle sind in Fahrtrichtung Brenner/Kreisverkehr wegen besagter Baustelle auf der B182 mehrere mobile Geschwindigkeitsbeschränkungstafeln aufgestellt, zuerst eine 70er-, dann eine 50er- und dann eine 30er-Tafel.
Das bedeutet, dass man kurz vor den weiteren Tempobeschränkungen anstelle normalerweise 60 km/h für knapp 100 m nochmal Gas geben und auf 70 km/h beschleunigen darf, bevor man wieder herunterbremsen (50 km/h, 30 km/h) und mit großer Wahrscheinlichkeit Baustellen-bedingt anhalten muss.
Welchen Sinn hat der temporäre 70er? Normalerweise gilt hier 60. Wegen der Anhaltungen bilden sich immer wieder Staus und es besteht dann die erhöhte Gefahr von Auffahrunfällen.
Meines Erachtens wäre es angebracht, anstelle der 70er-Tafel eine 50er-Beschränkung aufzustellen.
Darf ich Sie um Berücksichtigung bitten. Dankeschön.
PS: Bitte um öffentliche Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
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die gegenständliche Straßenstelle befindet sich nicht im Stadtgebiet von Innsbruck, daher wurden auch die Geschwindigkeitsbeschränkungen nicht von der Stadtgemeinde Innsbruck erlassen.
Die Straßenstelle befindet sich im Bezirk Innsbruck Land - richten Sie daher Ihre Anfrage bitte an die BH Innsbruck.
Freundliche Grüße
Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht