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Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
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Auto voller Wahlplakate statt auf Plakatständer

Meldungsnummer 316/2024
Erstellt am 19.03.2024 um 14:59 Uhr
Kategorie Verkehrsrecht, Parken (Beschilderungen)
Standort Claudiastraße
6020 Innsbruck
Status Erledigt
Kommentare 4 Kommentare
Erledigt am 24.04.2024
Dauer 35 Tage
BESCHREIBUNG
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Vor der Messe parkt tagelang ein stark verrostetes Auto voller Wahlplakate. Wie das Verkehrskonform sein kann erschließt sich mir nicht. Hat auch schon 2 Strafzettel unter dem Scheibenwischer
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Kommentar erstellt am: 19.03.2024 um 16:04 Uhr
Titel: AW: Auto voller Wahlplakate statt auf Plakatständer
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Anhand des Fotos frage ich mich schon, ob deratige hohe Aufbauten an einem KFZ überhaupt erlaubt sind?
Werden hier ggf. bewusst Strafen in Kauf genommenen, weil diese in Summe allenfalls billiger kommen, als eine eigene freistehende Plakatwand im Grünen aufzustellen?
 
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VerfasserIn der Meldung
Kommentar erstellt am: 19.03.2024 um 16:09 Uhr
Titel: AW: Auto voller Wahlplakate statt auf Plakatständer
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Darum geht es mir. Diese Partei soll und darf in einer Demokratie genauso viel Plakatieren wie jede andere wahlwerbende Gruppe! Nur halt zu den selben Regeln.
 
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Kommentar erstellt am: 19.03.2024 um 17:23 Uhr
Titel: AW: AW: Auto voller Wahlplakate statt auf Plakatständer
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Wird aber wahrscheinlich die gleiche Antwort sein wie immer wenn dieses Thema (früher) auf kam. Keine Handhabe und KFZ kann nicht entfernt werden
 
Innsbruck
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Kommentar erstellt am: 24.04.2024 um 07:52 Uhr
Titel: AW: Auto voller Wahlplakate statt auf Plakatständer
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die gemäß den gesetzlichen Regelungen zur Verfügung stehenden Maßnahmen werden / wurden ausgeschöpft.
Ein Entfernen des Fahrzeuges ist / war nicht zulässig.

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Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht
 
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