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auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Anwohnerparken
Meldungsnummer | 494/2022 |
Erstellt am | 19.08.2022 um 13:20 Uhr |
Kategorie |
Verkehrsrecht, Parken (Beschilderungen)
|
Standort |
Innstrasse 6020 Innsbruck |
Status | Erledigt |
Kommentare | 1 Kommentar |
Erledigt am | 22.08.2022 |
Dauer | 3 Tage |
BESCHREIBUNG
Meldung bewerten:
0 Bewertungen)
von 5 (
sehr geehrtes Team,
leider ist immer wieder die Anwohnerparkzone in der Innstrasse von nicht Berechtigten zugeparkt (teilweise die hälfte der verfügbaren Stellplätze).
zum Teil kennen sich die Autofahrerinnen einfach nicht aus. Die Beschilderung ist einfach etwas missverständlich. (vielleicht bestünde die Möglichkeit andere Bodenmarkierung anzubringen). zum Teil wird einfach geparkt, da die Kontrolle dieser Parkplätze leider nicht sehr effektiv ist.
leider ist immer wieder die Anwohnerparkzone in der Innstrasse von nicht Berechtigten zugeparkt (teilweise die hälfte der verfügbaren Stellplätze).
zum Teil kennen sich die Autofahrerinnen einfach nicht aus. Die Beschilderung ist einfach etwas missverständlich. (vielleicht bestünde die Möglichkeit andere Bodenmarkierung anzubringen). zum Teil wird einfach geparkt, da die Kontrolle dieser Parkplätze leider nicht sehr effektiv ist.
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der Anwohnerparkstreifen in der Innstraße ist analog zu allen anderen Anwohnerparkstreifen und weiteren Halte- und Parkverboten wie z.B. Ladezonen oder Taxistandplätzen als Halte- und Parkverbot mit Zusatztafel verordnet und entsprechend der Straßenverkehrsordnung beschildert. Zusätzlich verfügt die Beschilderung des Anwohnerparkstreifens in der Innstraße noch über einen Hinweis in englischer Sprache.
Jeder Verkehrsteilnehmer muss in der Lage sein, Verkehrsschilder wahrzunehmen und sie zu beachten.
Im Unterschied zu den Kurzparkzonenparkplätzen, die blau markiert sind, werden Anwohnerparkstreifen weiß-strichliert markiert.
Zusätzliche Bodenmarkierungen sind bei Anwohnerparkstreifen nicht vorgesehen. Ausschließlich Behindertenparkplätze werden mit einer zusätzlichen Bodenmarkierung ausgestattet.
Bitte kontaktieren Sie bei Wahrnehmung von widerrechtlich am Anwohnerparkstreifen abgestellten Fahrzeugen direkt die Mobile Überwachungsgruppe - MÜG unter 0512/5360-1272.
Freundliche Grüße
Ref. Parkraumbewirtschaftung