Guten Tag,
auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
Zurück zur Startseite
Absolute Engstelle
Meldungsnummer | 124/2022 |
Erstellt am | 27.03.2022 um 19:59 Uhr |
Kategorie |
Verkehrsrecht, Parken (Beschilderungen)
|
Standort |
Burggraben 6020 Innsbruck |
Status | Erledigt |
Kommentare | 19 Kommentare |
Erledigt am | 12.04.2022 |
Dauer | 15 Tage |
BESCHREIBUNG
Meldung bewerten:
6 Bewertungen)
von 5 (
Beim Blumenladen am Burggraben sind für Fußgänger nur mehr 70 Zwntimeter Platz zum Gehen - hat man für die Geschäftsverbreitwrungen und für Fahrradabstellplätze die Gehsteige erweitert???
Bitte einmal um eine qualifizierte Antwort bitte!
Bitte einmal um eine qualifizierte Antwort bitte!
KOMMENTARE
Vor vielen Jahren wurde in Österreich mal eine Regelbreite von 2 Metern und eine Mindestbreite von 1,5 Metern festgelegt. Selbst bei "baustellenbedingten, unvermeidbaren Eingriffen muss an Engstellen der Breitenbedarf eines Rollstuhlfahrers = 90 cm eingehalten werden"
Schön, dass es solche Gesetze bzw. Verordnungen gibt. Aber traurig, dass sich jeder, der frech genug ist, nach Bedarf darüber hinwegsetzen kann, ohne Sanktionen befürchten zu müssen.
Stimmt. In Innsbruck muss man es nur tun und dafür sorgen, dass das dagegen Vorgehen genug Arbeit bedeuten würde, dann passiert nichts. Selbst Anzeigen durch die Polizei werden nicht verfolgt, wenn es zu viel Arbeit für den Magistrat bedeuten würde (jüngste prominente Beispiele zeigen es eindrücklich).
Es wäre zumindest möglich, am Baumgitter ein Schild anzubringen, HIER keine Fahrräder abzustellen (2m in der anderen Richtung wäre das auch kein Problem, aber die Einhausungen animieren doch sehr, dort zu parken) wenn dort keine Räder stünden, ist es immer noch eng, aber weniger…
wie wärs damit gar nichts aufzustellen, keine Blumen oder nix damit endlich Platz ist?
Verstehe nicht warum Radln hier das Problem sein sollen...
Verstehe nicht warum Radln hier das Problem sein sollen...
Schon interessant: jetzt gab es so viele Kommentare von so vielen Leuten und Vorschläge, wie man es besser machen könnte. Nur: von den VERANTWORTLICHEN bzw. DEN DAFÜR ZUSTÄNDIGEN hat sich bis heute niemand gemeldet. Aber, wie heißt es so schön: keine Antwort ist auch eine Antwort. Daraus kann man dann schließen, wie weit (oder wenig weit) der Wille geht, an der Situation etwas zu ändern! Ist ja auch mit Arbeit (oder vielleicht sogar mit Ärger) verbunden. Oder vielleicht hat das Blumengeschäft einen "besonders schweren Stein im Brett" bei den entsprechenden Behörden?
Tip: wenn Sie eine Bürgermeldung erstellen, sollte sie unter SONSTIGES kategorisiert werden, da sie dann vom Bürgerservice angenommen und in die Richtige Abteilung weitergeleitet wird. Ich vermute, daß in bestimmten Abteilungen
die Mails einfach in irgendwelchen Posteingängen landen, die selten oder nie bearbeitet werden.
Das Thema ist der Stadt nicht angenehm - daher bleibt es unbeantwortet und es geschieht wie erwartet: N I C H T S. ?
Dann werden wir eben den noch unangenehmeren Weg wählen, nämlich Anzeige zu erstatten. Notfalls täglich.
Würde mich wirklich interessieren warum sich hier die Stadtverantwortlichen so gar nicht melden - vielleicht weiß man nicht was man antworten soll - ändern will man offensichtlich. N i c h t s !
- wie nicht anders erwartet -
- wie nicht anders erwartet -
Sehr geehrte,
für die Benützung von Straßen zu verkehrsfremden Zwecken wie z.B. durch Waren- und Werbeständer, Gastgärten, etc. ist eine verkehrsrechtliche Bewilligung erforderlich, welche nach den gesetzlichen Vorgaben erteilt oder nicht erteilt wird.
Es wird auch regelmäßig kontrolliert.
Sollten die entsprechenden Bewilligungen nicht vorhanden sein, werden die gesetzlich vorgesehenen weiteren Verfahren eingeleitet und abgewickelt.
Freundliche Grüße
Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht
für die Benützung von Straßen zu verkehrsfremden Zwecken wie z.B. durch Waren- und Werbeständer, Gastgärten, etc. ist eine verkehrsrechtliche Bewilligung erforderlich, welche nach den gesetzlichen Vorgaben erteilt oder nicht erteilt wird.
Es wird auch regelmäßig kontrolliert.
Sollten die entsprechenden Bewilligungen nicht vorhanden sein, werden die gesetzlich vorgesehenen weiteren Verfahren eingeleitet und abgewickelt.
Freundliche Grüße
Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht
Ich hätte zwei konkrete Fragen:
Ist in diesem Fall eine verkehrsrechtliche Bewilligung erteilt worden?
Wenn nicht, Westumgehung existiert seit. J a h r e n dieser unhaltbare Zustand?
Ist in diesem Fall eine verkehrsrechtliche Bewilligung erteilt worden?
Wenn nicht, Westumgehung existiert seit. J a h r e n dieser unhaltbare Zustand?
Bitte wäre es möglich eine konkrete Beantwortung zu bekommen und keine Ausflüchte!
Vielen Dank
Vielen Dank
Und bitte nicht die Anfrage als erledigt grün abhaken wenn n i c h t s. !! erledigt wurde!
Vielen Dank dafür!
Vielen Dank dafür!
nein, das ist keine Antwort sondern nur eine Flucht in Gesetzestexte.
Bitte sehen Sie sich die Situation an, sie ist für Bewohner und Touristen gleichermaßen nicht zielführend.
MfG
JH
Bitte sehen Sie sich die Situation an, sie ist für Bewohner und Touristen gleichermaßen nicht zielführend.
MfG
JH
Bin heute wieder vor Ort gewesen - nichts hat sich geändert ?!
Wenn sich nichts geändert hat ist es geprüft worden und gesetzeskonform. Es wurde auch ausreichend beantwortet.
3 von 5 (6 Bewertungen)
Danke für Deine Bewertung!
Du hast diese Meldung bereits bewertet, du kannst nur einmal abstimmen!
Ihre Bewertung wurde geändert!
Gehsteig zur Ausstellung der Blumentöpfe benützen oder nicht? Wenn nicht, dann gehört da endlich etwas unternommen! Ansonsten erklären Sie uns bitte, was Sache ist. Danke.