Guten Tag,
auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Abbiegespur Innrain bei Uni
Meldungsnummer | 879/2023 |
Erstellt am | 27.10.2023 um 13:57 Uhr |
Kategorie |
Verkehrsrecht, Parken (Beschilderungen)
|
Standort |
Innerkoflerstraße 6020 Innsbruck |
Status | Erledigt |
Kommentare | 2 Kommentare |
Erledigt am | 07.11.2023 |
Dauer | 10 Tage |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Es ist verständlich dass dieser Kreuzungsbereich neu geregelt wurde, aber es ist nicht verständlich wieso man 10 m weiter nicht auch links abbiegen kann! Wie man immer wieder beobachten kann ist der Bedarf zur Gänze gegeben und die Leute sind einfallsreich um hier trotzdem abzubiegen also ist es umso unverständlicher es nicht zu erlauben. Auch der durch dies produzierte Umweg Verkehr ist sehr beträchtlich aber anscheinend ideell gewollt! Auch Platzmäßig wäre es leicht statt dieser sinnlosen aufgemalten Sperrfläche eine Abbiegespur zu kennzeichnen
KOMMENTARE
Guten Tag,
vor Erlassung der Neuregelung dieses Kreuzungsbereiches wurde ein Ermittlungsverfahren gem. StVO, in das die vorgeschriebenen internen und externen Fachdienststellen einbezogen wurden, durchgeführt. Unter anderem waren hier selbstverständlich auch die Sicherheitstechnik des LKI und auch der notärztliche Dienst eingebunden und erfolgte die Neuregelung auch in enger Abstimmung mit diesen. Zudem sind Einsatzfahrzeuge im Einsatz nicht an Verkehrsgebote bzw. –verbote gebunden. Das Linksabbiegen für Einsatzfahrzeuge ist demnach im Einsatzfall nach wie vor gegeben.
Das Linksabbiegen für den Individualverkehr wurde aus verkehrssicherheitstechnischen Gründen (bspw. Rückstau in die Innerkoflerstraße – Beeinträchtigung Einsatzfahrzeuge, schlechte Sichtverhältnisse für Linksabbieger auf den von Westen kommenden Verkehr aufgrund des spitzen Winkels, Schleppkurvenproblematik für linksabbiegende LKW etc.) unterbunden.
Freundliche Grüße
Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht
vor Erlassung der Neuregelung dieses Kreuzungsbereiches wurde ein Ermittlungsverfahren gem. StVO, in das die vorgeschriebenen internen und externen Fachdienststellen einbezogen wurden, durchgeführt. Unter anderem waren hier selbstverständlich auch die Sicherheitstechnik des LKI und auch der notärztliche Dienst eingebunden und erfolgte die Neuregelung auch in enger Abstimmung mit diesen. Zudem sind Einsatzfahrzeuge im Einsatz nicht an Verkehrsgebote bzw. –verbote gebunden. Das Linksabbiegen für Einsatzfahrzeuge ist demnach im Einsatzfall nach wie vor gegeben.
Das Linksabbiegen für den Individualverkehr wurde aus verkehrssicherheitstechnischen Gründen (bspw. Rückstau in die Innerkoflerstraße – Beeinträchtigung Einsatzfahrzeuge, schlechte Sichtverhältnisse für Linksabbieger auf den von Westen kommenden Verkehr aufgrund des spitzen Winkels, Schleppkurvenproblematik für linksabbiegende LKW etc.) unterbunden.
Freundliche Grüße
Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht
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und die Notarztfahrzeuge und Rettungsfahrzeuge fahren erst den Umweg über die Unikreuzung wenn sie nach Westen wollen?
im Übrigen wird das Linksabbiege-Verbot kaum eingehalten, so fahren die Autofahrer halt weiter in die Straße ein ...... und behindern den Verkehrsfluß noch mehr.