Guten Tag,
auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
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Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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75cm breitet Gehsteig an sehr stark frequentierter Stelle am Burggraben vor dem Blumengeschäft
Meldungsnummer | 238/2022 |
Erstellt am | 18.05.2022 um 22:36 Uhr |
Kategorie |
Verkehrsrecht, Parken (Beschilderungen)
|
Standort |
Burggraben 6020 Innsbruck |
Status | Erledigt |
Kommentare | 2 Kommentare |
Erledigt am | 11.07.2022 |
Dauer | 53 Tage |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Die Meldung 187/2022 ist mitnichten erledigt die Engstelle besteht weiterhin!
Möchte sich bitte eine zuständige Person im Magistrat darum kümmern dass die Gesetze eingehalten werden und der Gehsteig Windlicht die vorgeschriebene Breite von 150 cm hat! Dies wäre leicht möglich würde der Blumenladen dort nicht sein Geschäft auf den Gehweg hin ausbreiten! Bitte um Mitteilung warum hier nichts und nichts geschieht. Warum führt man da die Fußgänger Rollstuhlfahrer und andere an der Nase herum?
Möchte sich bitte eine zuständige Person im Magistrat darum kümmern dass die Gesetze eingehalten werden und der Gehsteig Windlicht die vorgeschriebene Breite von 150 cm hat! Dies wäre leicht möglich würde der Blumenladen dort nicht sein Geschäft auf den Gehweg hin ausbreiten! Bitte um Mitteilung warum hier nichts und nichts geschieht. Warum führt man da die Fußgänger Rollstuhlfahrer und andere an der Nase herum?
KOMMENTARE
Sehr geehrte,
für die Benützung von Straßen zu verkehrsfremden Zwecken wie z.B. durch Waren- und Werbeständer, Gastgärten, etc. ist eine verkehrsrechtliche Bewilligung erforderlich, welche nach den gesetzlichen Vorgaben erteilt oder nicht erteilt wird.
Die zuständigen Stellen kontrollieren die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und ahnden die Nichteinhaltung auch regelmäßig.
Sollten die entsprechenden Bewilligungen nicht vorhanden sein, werden die gesetzlich vorgesehenen weiteren Verfahren eingeleitet und abgewickelt.
Nähere Auskünfte dürfen über dieses Portal nicht erteilt werden.
In den oben angeführten Verfahren haben auch Personen, welche allfällige Rechtswidrigkeiten anzeigen keine Parteistellung, weshalb keine Auskünfte zu diesen Verfahren erteilt werden dürfen.
Freundliche Grüße
Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht
für die Benützung von Straßen zu verkehrsfremden Zwecken wie z.B. durch Waren- und Werbeständer, Gastgärten, etc. ist eine verkehrsrechtliche Bewilligung erforderlich, welche nach den gesetzlichen Vorgaben erteilt oder nicht erteilt wird.
Die zuständigen Stellen kontrollieren die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und ahnden die Nichteinhaltung auch regelmäßig.
Sollten die entsprechenden Bewilligungen nicht vorhanden sein, werden die gesetzlich vorgesehenen weiteren Verfahren eingeleitet und abgewickelt.
Nähere Auskünfte dürfen über dieses Portal nicht erteilt werden.
In den oben angeführten Verfahren haben auch Personen, welche allfällige Rechtswidrigkeiten anzeigen keine Parteistellung, weshalb keine Auskünfte zu diesen Verfahren erteilt werden dürfen.
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Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht
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