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auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.

Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.

Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.

Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!

Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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431/2023

Meldungsnummer 611/2023
Erstellt am 23.08.2023 um 15:28 Uhr
Kategorie Verkehrsrecht, Parken (Beschilderungen)
Standort Gerhart-Hauptmann-Straße
6020 Innsbruck
Status Erledigt
Kommentare 3 Kommentare
Erledigt am 05.09.2023
Dauer 12 Tage
BESCHREIBUNG
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Darf ich nachfragen, warum die Meldung 431/2023 seit 2 Monaten ignoriert wurde. Es geht um die Verkehrssicherheit. Oder wird auf den ersten Unfall gewartet um dann überrascht zu sein?
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Kommentar erstellt am: 24.08.2023 um 07:22 Uhr
Titel: AW: 431/2023
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Kommentar erstellt am: 24.08.2023 um 09:13 Uhr
Titel: AW: 431/2023
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sorry wg kennzeichen — wurde geändert.
das amt für verkehr und recht schafft es nicht,
nur ein beispiel, am herzog sigmund ufer höhe markthalle,
den für den kfz verkehr gesperrten abschnitt auch am anfang
durch einen poller zu blockieren, deshalb fahren
— siehe foto — täglich mehrmals autos hinein
und müssen dann mühsam wieder retour fahren.
foto vom mittwoch 23.8.23
 
Innsbruck
Innsbruck
Kommentar erstellt am: 05.09.2023 um 13:08 Uhr
Titel: AW: 431/2023
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Sehr geehrte,

bitte entschuldigen Sie die späte Rückmeldung.
An allen einmündenden Straßen in die Gerhart-Hauptmann-Straße, die auch von Radfahrern befahren werden dürfen, sind sogenannte Haifischzähne angebracht, welche das Gelten der Rechtsregel anzeigen.
Im Bereich der Stellplätze nördlich der Anwesen Gerhart-Hauptmann-Straße 44 und 46 erfolgte dies nicht, da aus einem Parkplatz ausgefahren wird und dies durch die bauliche Ausgestaltung mittels Kopfsteinpflaster zusätzlich verdeutlicht wird.

Leider wird es immer Verkehrsteilnehmer geben, welche sich nicht an die geltenden Vorschriften halten.

Freundliche Grüße
Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht
 
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