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auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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30er Zone
Meldungsnummer | 614/2021 |
Erstellt am | 30.09.2021 um 16:17 Uhr |
Kategorie |
Verkehrsrecht, Parken (Beschilderungen)
|
Standort |
Maria-Theresien-Straße 18 6020 Innsbruck |
Status | Erledigt |
Kommentare | 1 Kommentar |
Erledigt am | 05.10.2021 |
Dauer | 4 Tage |
BESCHREIBUNG
Meldung bewerten:
2 Bewertungen)
von 5 (
Der Vorrang für motorisierten Individualverkehr ist in der ganzen Stadt sichtbar und überflüssig. Neben viel zu viel Raum durch Straßen und Parkplätzen und überdimensionierten asphaltierter Leerflächen, verstehen sich viele Autofahrer (und wenige Autofahrerinnen) als berechtigt in der ganzen Stadt mindestens 50km/h fahren zu müssen, ungeachtet anderer Straßenbenutzer*innen, besonders Kinder. Diesem selbstverschriebenen Rasergebot kann dialogisch nicht begegnet werden, da hierzu auch keine Diskussionen stattfinden. Stattdessen unzählige vermeidbare Unfälle mit teilweise dramatischen Folgen. Daher ist eine flächendeckende 30er Zone unbedingt notwendig, zur Sicherheit aller im Stadtraum scih bewegender Menschen. Ausnahmen können maximal für große Zubringerstraßen (Hallerstraße, Südring, Langer Weg) angedacht werden, diese wiederum mit einer Beschränkung auf 50km/h.
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(flächendeckende) Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30 km/h werden nach Durchführung des gesetzlich vorgesehenen Verfahrens vom Gemeinderat verordnet. Hiezu muss - wie bei allen Kollegialorganen - eine Mehrheit gefunden werden. Ohne diese erforderliche Mehrheit können Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30 km/h nicht umgesetzt werden.
Die "Spanische Variante" wäre eine generelle, innerörtliche Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h in der Straßenverkehrsordnung zu verankern. Dies müsste durch den Nationalrat beschlossen werden.
Freundliche Grüße
Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht