Der direkte Draht zum lokalen Ansprechpartner in Innsbruck. Herzlich willkommen
Guten Tag,

auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.

Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.

Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.

Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!

Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
Zurück zur Startseite

meldung 507/2021 v. 10.8.2021 sträucherschnitt hegnerstrasse

Meldungsnummer 524/2021
Erstellt am 17.08.2021 um 15:55 Uhr
Kategorie Straßenreinigung, Winterdienst
Standort hegnerstrasse
6020 Innsbruck
Status Erledigt
Kommentare 2 Kommentare
Erledigt am 25.08.2021
Dauer 8 Tage
BESCHREIBUNG
Meldung bewerten:
  • Derzeit % von 5 Sternen.
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5

0 von 5 (0 Bewertungen)

Danke für Deine Bewertung!

Du hast diese Meldung bereits bewertet, du kannst nur einmal abstimmen!

Ihre Bewertung wurde geändert!

nach einer woche stelle ich fest, das obgenannte bürgermeldung immer noch nicht angenommen bzw. erledigt wurde.
ersuche um erledigung des sträucherschnittes in der hegnerstrasse. kann doch nicht so schwierig sein. oder ?
mfg.
KOMMENTARE
Profilbild
Weitere(r) TeilnehmerIn
Kommentar erstellt am: 18.08.2021 um 21:32 Uhr
Titel: AW: meldung 507/2021 v. 10.8.2021 sträucherschnitt hegnerstrasse
Kommentar bewerten:
  • Derzeit % von 5 Sternen.
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5

0 von 5 (0 Bewertungen)

Danke für Deine Bewertung!

Du hast diese Meldung bereits bewertet, du kannst nur einmal abstimmen!

Ihre Bewertung wurde geändert!

Ja, anscheinend ist es wirklich schwierig, die Liegenschaftseigentümer dazu zu bringen, endlich die Hecken zu schneiden. In anderen Meldungen, nämlich 499 vom 03.08. und 513 vom 12.08. schreibt Herr Ing. Peter Hölzl, man hätte die Liegenschaftseigentümer schon
mehrfach aufgefordert, ihren Pflichten nachzukommen. Er schreibt aber auch, weitere Schritte zu setzen wäre mühsam. Ist ja toll, EINER
BEHÖRDE IST ES ZU MÜHSAM, DAS ZU TUN, WOFÜR SIE DA IST!!! D.h. diese Liegenschaftseigentümer sind von den mehrfachen Aufforderungen nicht wirklich beeindruckt, denn sie wissen ja, dass ihnen eh nichts geschieht, weil es der Behörde zu mühsam ist. Im
Fall Hegnerstraße ist anscheinend garnichts geschehen. Ich weiß nicht , wem diese Liegenschaft gehört - IIG oder Neue Heimat - aber sind
die nicht auch verpflichtet, dieses Gestrüpp regelmäßig zu schneiden? Und zwar möglichst, ohne dazu aufgefordert zu werden? Wo sind
wir denn eigentlich, dass man gegen solche Ignoranten nichts tun kann?!? Es war doch bis jetzt immer so, dass die Behörden, wenn Liegenschaftseigentümer ihrer Pflicht nicht nachkommen, offiziell die Sträucher auf Rechnung des Besitzers schneiden lassen können. Gibt's das jetzt nichtmher? Und wer übernimmt die Verantwortung, wenn sich an so einem Gestrüpp - entweder direkt oder durch Ausweichmanöver - jemand verletzt?!? DAS WIRD ERST MÜHSAM, DAS KÖNNEN SIE MIR GLAUBEN! Jetzt bin ich mal gespannt auf
eine Antwort. Danke.
 
Profilbild
Weitere(r) TeilnehmerIn
Kommentar erstellt am: 25.08.2021 um 17:10 Uhr
Titel: AW: meldung 507/2021 v. 10.8.2021 sträucherschnitt hegnerstrasse
Kommentar bewerten:
  • Derzeit % von 5 Sternen.
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5

0 von 5 (0 Bewertungen)

Danke für Deine Bewertung!

Du hast diese Meldung bereits bewertet, du kannst nur einmal abstimmen!

Ihre Bewertung wurde geändert!

Sehr geehrter Herr,
ihr Anliegen ist inzwischen bearbeitet worden bzw. wurden die meisten Sträucher bearbeitet.
Jedenfalls wurden die Anrainer verständigt.

mfG
Amt für Straßenbetrieb
 
Bereits registriert? | Registrieren
STANDORT DER MELDUNG
DIESE SEITE TEILEN