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Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.

Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.

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BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!

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kurzparkzone

Meldungsnummer 48/2021
Erstellt am 19.01.2021 um 14:13 Uhr
Kategorie Straßenreinigung, Winterdienst
Standort gumppstrasse
6020 Innsbruck
Status Erledigt
Kommentare 3 Kommentare
Erledigt am 19.01.2021
Dauer 0 Stunden
BESCHREIBUNG
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wenn sie beim schneeräumen so schnell wären wie beim strafzettel schreiben wäre innsbruck schon frei vom schnee!
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Kommentar erstellt am: 19.01.2021 um 14:35 Uhr
Titel: AW: kurzparkzone
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Sehr geehrter Herr!

Die Strafzettel in Kurzparkzonen werden nicht vom Amt für Straßenbetrieb ausgestellt. Was die Schneeräumung angeht, so werden auch die Kurzparkzonen nach und nach geräumt werden. Hierzu müssen wir eine Beschilderung aufstellen, damit die Flächen auch von Autos frei sind. Ihren Ärger kann ich verstehen, bitte aber um Verständnis, das wir nicht gleichzeitig alles frei räumen können.

Freundlichen Grüße

Bmstr. Ing. Walter Stockner
(Referatsleiter Straßenbauhof)
 
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Kommentar erstellt am: 19.01.2021 um 22:33 Uhr
Titel: AW: AW: kurzparkzone
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Bei allem Verständnis, aber wenn eine Stadt wie Innsbruck fast eine Woche nach den Schneefällen noch um Verständnis bittet, dass man nicht überall gleichzeitig sein kann... Da fragt man sich, welche Zeitrechnung da herrscht... Und wie es in dieser Stadt ausschaut, ist eine Schande, ganz ehrlich, dieses "wir sind dran, können aber nicht überall gleich" ist langsam ziemlich lächerlich
 
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Kommentar erstellt am: 20.01.2021 um 15:42 Uhr
Titel: AW: kurzparkzone
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Wie soll man denn die Autos wegfahren, wenn sie komplett zugeschoben wurden?
 
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