Guten Tag,
auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
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Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Krisenkommunikation
Meldungsnummer | 52/2021 |
Erstellt am | 20.01.2021 um 08:04 Uhr |
Kategorie |
Straßenreinigung, Winterdienst
|
Standort |
Maria-Theresien-Straße 6020 Innsbruck |
Status | Erledigt |
Kommentare | 2 Kommentare |
Erledigt am | 25.01.2021 |
Dauer | 5 Tage |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Nun ist endlich die sicher vorhandene professionelle Krisenkommunikation aus den politischen Büros der Stadt Innsbruck gefordert, das Straßenbauamt, das jetzt anderswo stark gefordert ist, auf der Plattform hier zu entlasten.
Die zahlreichen Bürgermeldungen zur Schneelage waren nicht alle unberechtigt und übertrieben, erschreckend ist aber die zB nebenbei in Meldung 45/2021 offenbarte innerstädtische Unsicherheit, wer für die Straßenräumung an IVB-Haltestellen zuständig ist.
Danke!
Die zahlreichen Bürgermeldungen zur Schneelage waren nicht alle unberechtigt und übertrieben, erschreckend ist aber die zB nebenbei in Meldung 45/2021 offenbarte innerstädtische Unsicherheit, wer für die Straßenräumung an IVB-Haltestellen zuständig ist.
Danke!
KOMMENTARE
Sehr geehrte Herren!
Die Zuständigkeit bei Haltestellen ist klar geregelt und auch in einem Kartensystem welches per Computer bei uns im Amt abgerufen werden kann einsichtig. Wir müssen aber bei jeder Beschwerde oder Anliegen vorher eine Überprüfung der Zuständigkeit durchführen. Das war leider in der letzten Vergangenheit aufgrund der Vielzahl an Anfragen oftmals nicht zur Zufriedenheit der Melder möglich.
Die Bearbeitung von Anfragen auf dieser Plattform, auf unserer Emailadresse und auch per Telefon in den letzten Tagen war sehr herausfordernd und leider nicht immer zur Zufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger.
Freundliche Grüße
W. Stockner
(Referatsleiter Straßenbauhof)
Die Zuständigkeit bei Haltestellen ist klar geregelt und auch in einem Kartensystem welches per Computer bei uns im Amt abgerufen werden kann einsichtig. Wir müssen aber bei jeder Beschwerde oder Anliegen vorher eine Überprüfung der Zuständigkeit durchführen. Das war leider in der letzten Vergangenheit aufgrund der Vielzahl an Anfragen oftmals nicht zur Zufriedenheit der Melder möglich.
Die Bearbeitung von Anfragen auf dieser Plattform, auf unserer Emailadresse und auch per Telefon in den letzten Tagen war sehr herausfordernd und leider nicht immer zur Zufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger.
Freundliche Grüße
W. Stockner
(Referatsleiter Straßenbauhof)
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