Guten Tag,
auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Höttinger Gasse
Meldungsnummer | 1024/2023 |
Erstellt am | 04.12.2023 um 15:20 Uhr |
Kategorie |
Straßenreinigung, Winterdienst
|
Standort |
Höttinger Gasse 37 6020 Innsbruck |
Status | Erledigt |
Kommentare | 4 Kommentare |
Erledigt am | 04.12.2023 |
Dauer | 1 Stunde |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Im Neubau Höttinger Gasse 37 ist eine Arztpraxis untergebracht. Ihr Zugang sowie auch der Zugang zu den Fahrrädern und dem Hof ist zugeräumt. Der abgestorbene Baum behindert auch ohne Schnee, wenn ein Krankenwagen zufahren muss.
Die Höttinger Gasse ist überhaupt an mehreren Stellen ein Nadelöhr, speziell bei Schneelagen wie an diesem Wochenende. Die Schneepflüge fahren verlässlich und oft und der Autoverkehr ist ungehindert möglich, sofern man nicht eine Einfahrt hat, die vom Schneepflug zugeschoben wird.
Aber die Situation am Gehsteig ist teilweise prekär. Der Gehsteig ist an den bekannten Engstellen mit dem Gehsteigräumauto nicht befahrbar und bleibt dort liegen. Wenn der Schnee nicht sofort weggeschoben wird, wird er unregelmäßig festgetreten und vereist über Nacht. Für beeinträchtigte Personen (eventuell mit Krücken) und alle, die etwas schieben müssen, wie einen Kinderwagen, Trolly, Rollator oder Rollstuhl etc. ist das eine mühsame Herausforderung bis Unmöglichkeit.
Und bei der Engstelle vor dem nordseitigen Zebrastreifen gibt es zwar eine Unterführung - aber mit mehreren Stufen ohne Rampe für Menschen mit Beeinträchtigung oder Kinderwagen.
Von der Engstelle an der Kreuzung Innbrücke einmal ganz abgesehen. Hier gibt es bei Schnee oder gefrierender Nässe das Begehen des extrem engen "Gehsteiges", der eigentlich nur ein Schrammbord ist, eine ganz große Rutschgefahr durch die sehr glatten, Gehsteig-Randsteine, die baldest ausgetauscht werden sollten.
Hier könnten die Anrainer ermuntert werden, einmal zusammenzukommen, um hier im Zuge der Nachbarschaftshilfe einen Akuträumdienst zu installieren. Es muss doch möglich sein, Leute zu finden, die jeweils ein paar Meter Gehsteigdienst übernehmen, wenn es wirklich einmal VIEL schneit. Ich hab das in den letzten Tagen bei drei Häusern gemacht... und bei der Nr. 37 hab ich jetzt vorhin einen kleinen Durchgang freigeschaufelt (der sofort von einem Foodora- Lieferanten benutzt wurde!)
Aber da braucht es bessere Lösungen. Vor allem sollte der tote Baum ersatzlos wegkommen, damit Einsatzfahrzeuge auch im Sommer jederzeit halten können.
Die Höttinger Gasse ist überhaupt an mehreren Stellen ein Nadelöhr, speziell bei Schneelagen wie an diesem Wochenende. Die Schneepflüge fahren verlässlich und oft und der Autoverkehr ist ungehindert möglich, sofern man nicht eine Einfahrt hat, die vom Schneepflug zugeschoben wird.
Aber die Situation am Gehsteig ist teilweise prekär. Der Gehsteig ist an den bekannten Engstellen mit dem Gehsteigräumauto nicht befahrbar und bleibt dort liegen. Wenn der Schnee nicht sofort weggeschoben wird, wird er unregelmäßig festgetreten und vereist über Nacht. Für beeinträchtigte Personen (eventuell mit Krücken) und alle, die etwas schieben müssen, wie einen Kinderwagen, Trolly, Rollator oder Rollstuhl etc. ist das eine mühsame Herausforderung bis Unmöglichkeit.
Und bei der Engstelle vor dem nordseitigen Zebrastreifen gibt es zwar eine Unterführung - aber mit mehreren Stufen ohne Rampe für Menschen mit Beeinträchtigung oder Kinderwagen.
Von der Engstelle an der Kreuzung Innbrücke einmal ganz abgesehen. Hier gibt es bei Schnee oder gefrierender Nässe das Begehen des extrem engen "Gehsteiges", der eigentlich nur ein Schrammbord ist, eine ganz große Rutschgefahr durch die sehr glatten, Gehsteig-Randsteine, die baldest ausgetauscht werden sollten.
Hier könnten die Anrainer ermuntert werden, einmal zusammenzukommen, um hier im Zuge der Nachbarschaftshilfe einen Akuträumdienst zu installieren. Es muss doch möglich sein, Leute zu finden, die jeweils ein paar Meter Gehsteigdienst übernehmen, wenn es wirklich einmal VIEL schneit. Ich hab das in den letzten Tagen bei drei Häusern gemacht... und bei der Nr. 37 hab ich jetzt vorhin einen kleinen Durchgang freigeschaufelt (der sofort von einem Foodora- Lieferanten benutzt wurde!)
Aber da braucht es bessere Lösungen. Vor allem sollte der tote Baum ersatzlos wegkommen, damit Einsatzfahrzeuge auch im Sommer jederzeit halten können.
KOMMENTARE
Danke Herr Gruber!
Der Sachbearbeiter des Grundstückes HG 37 erklärte, dass der Baum aufgrund einer Vereinbarung mit der Stadt hier gesetzt werden musste. Zu diesem Zeitpunkt war jedoch noch nicht bekannt, was für ein Betrieb in der Parterre-Einheit einmal kommen würde. Nun sind dort ein Physiotherapeut und eine Ärztin. Eine gehbhinderte Person im Nachbarhaus muss öfters mit dem Krankenwagen abgeholt werden, das Halten ist durch den abgestorbenen Baum fast nicht möglich. Er hält entweder auf dem Gehsteig auf der anderen Seite oder in der Einfahrt. Vor der Errichtung des Neubaus war die Sachlage hier ganz anders und zwar über Jahrzehnte hinweg.
Für die Akut-Räumung der sehr schmalen Gehsteig-Abschnitte in der Höttinger Gasse aber auch in der Schneeburggasse im Bereich des MPreis könnten im Zuge der Stadtteilarbeit ein "bürgernahes" Räummodell ausgearbeitet werden. In nahezu jedem Haus wohnen Menschen, die kurz die Schneeschaufel schwingen können, bevor der Gehsteig vereist. Wohin kann man sich mit dieser Idee im Magistrat wenden?
Der Sachbearbeiter des Grundstückes HG 37 erklärte, dass der Baum aufgrund einer Vereinbarung mit der Stadt hier gesetzt werden musste. Zu diesem Zeitpunkt war jedoch noch nicht bekannt, was für ein Betrieb in der Parterre-Einheit einmal kommen würde. Nun sind dort ein Physiotherapeut und eine Ärztin. Eine gehbhinderte Person im Nachbarhaus muss öfters mit dem Krankenwagen abgeholt werden, das Halten ist durch den abgestorbenen Baum fast nicht möglich. Er hält entweder auf dem Gehsteig auf der anderen Seite oder in der Einfahrt. Vor der Errichtung des Neubaus war die Sachlage hier ganz anders und zwar über Jahrzehnte hinweg.
Für die Akut-Räumung der sehr schmalen Gehsteig-Abschnitte in der Höttinger Gasse aber auch in der Schneeburggasse im Bereich des MPreis könnten im Zuge der Stadtteilarbeit ein "bürgernahes" Räummodell ausgearbeitet werden. In nahezu jedem Haus wohnen Menschen, die kurz die Schneeschaufel schwingen können, bevor der Gehsteig vereist. Wohin kann man sich mit dieser Idee im Magistrat wenden?
Das Schneeräumen, wie sie es vorschlagen „kann“ ja jeder gerne machen, nur ist er dann dafür haftbar, weil es in unserer Gesellschaft immer einen Schuldigen geben muss!
Wenn ein Arzt oder Physiotherapeut glaubt, dass eine Praxis dort gut ist, (dort ist übrigens kein genehmigter Parkplatz vor dem Gebäude) dann war das betriebstechnisch nicht wirklich klug!
Übrigens, vielleicht hat der Baum ja keine Blätter, weil gerade Winter ist! ;-)
Wenn ein Arzt oder Physiotherapeut glaubt, dass eine Praxis dort gut ist, (dort ist übrigens kein genehmigter Parkplatz vor dem Gebäude) dann war das betriebstechnisch nicht wirklich klug!
Übrigens, vielleicht hat der Baum ja keine Blätter, weil gerade Winter ist! ;-)
Das ist falsch. Nicht der, der freiwillig beim Räum einspringt, haftet, sondern der Eigentümer, der das verabsäumt hat:
"Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer gesamten Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.
Ist kein Gehsteig (Gehweg) vorhanden, muss der Straßenrand in der Breite von 1 m geräumt und bestreut werden. In einer Fußgängerzone oder Wohnstraße ohne Gehsteige muss auf der Fahrbahn ein 1 m breiter Streifen entlang der Häuserfront gereinigt und bestreut werden." ( § 93 Straßenverkehrsordnung (StVO) " https://www.oesterreich.gv.at/themen/bauen_wohnen_und_umwelt/wohnen/Seite.210311.html
Wenn nun aber der Hauseigentümer das nicht macht, und beispielsweise ein anderer da freiwillig unterstützt, geht die Haftung des Eigentümers wohl nur dann auf ihn über, wenn er von ihm dafür bezahlt wird, also in seinem Auftrag handelt.
Da es vor der Arztpraxis sehr wohl Platz zum Halten und Parken auf der Liegenschaft gibt, darf der wohl von Besuchern der Praxis verwendet werden. Der Baum hingegen ist bereits im Sommer abgestorben. Mal schauen, was er im Fühling macht...
"Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer gesamten Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.
Ist kein Gehsteig (Gehweg) vorhanden, muss der Straßenrand in der Breite von 1 m geräumt und bestreut werden. In einer Fußgängerzone oder Wohnstraße ohne Gehsteige muss auf der Fahrbahn ein 1 m breiter Streifen entlang der Häuserfront gereinigt und bestreut werden." ( § 93 Straßenverkehrsordnung (StVO) " https://www.oesterreich.gv.at/themen/bauen_wohnen_und_umwelt/wohnen/Seite.210311.html
Wenn nun aber der Hauseigentümer das nicht macht, und beispielsweise ein anderer da freiwillig unterstützt, geht die Haftung des Eigentümers wohl nur dann auf ihn über, wenn er von ihm dafür bezahlt wird, also in seinem Auftrag handelt.
Da es vor der Arztpraxis sehr wohl Platz zum Halten und Parken auf der Liegenschaft gibt, darf der wohl von Besuchern der Praxis verwendet werden. Der Baum hingegen ist bereits im Sommer abgestorben. Mal schauen, was er im Fühling macht...
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der Vorplatz der Höttinger Gasse 37 ist Privatgrund und somit vom Eigentümer zu räumen. Auch der abgestorbene Baum muss vom Eigentümer betreut/gegebenenfalls entfernt werden. Wir werden den Anlieger darüber informieren.
Die Problematik in der Höttinger Gasse ist uns bekannt. Die engen Platzverhältnisse lassen kaum temporäre Schneedeponien zu. Dass der Schneepflug seitlich eine Schneelinie zieht lässt sich angesichts dessen leider nicht verhindern.
Den Zustand der rutschigen Randsteine werde ich prüfen lassen. Der Gehsteig kann hier nicht maschinell geräumt und gestreut werden, da er zu schmal ist. Dieser wird jedoch ehest möglich händisch nachgestreut.
Mit freundlichen Grüßen,
Ing. Christoph Gruber
(Straßenbetrieb)